Zweiter Test mit Vote électronique auf
Bundesebene
Nach dem erfolgreichen
Ersteinsatz der elektronischen Stimmabgabe anlässlich der eidg. Volksabstimmung
vom 26. September 2004 hat der Bundesrat dem Kanton Genf grünes Licht gegeben
für einen zweiten Pilotversuch anlässlich der eidgenössischen Volksabstimmung
vom 28.November 2004. Die Anzahl derjenigen Stimmberechtigten, die mit Vote
électronique abstimmen können, wird verdoppelt.
In acht Genfer Gemeinden
(Anières, Cologny, Carouge, Meyrin, Collonge-Bellerive, Vandoeuvres, Onex,
Versoix) werden die Stimmberechtigten anlässlich der eidgenössischen
Volksabstimmung vom 28. November 2004 wahlweise konventionell (an der Urne und
per Post) oder elektronisch abstimmen können. Der Bundesrat hat ein
entsprechendes Gesuch des Kantons Genf genehmigt. Damit kommt die elektronische
Stimmabgabe nach dem erfolgreichen Pilotversuch vom 26. September in diesem Jahr
zum zweiten Einsatz im Rahmen einer eidg. Volksabstimmung. Insgesamt rund 41'000
Stimmberechtigte oder 18,6 % des Genfer Elektorats werden den Vote électronique
am 28. November 2004 zur Stimmabgabe benützen können, was eine Verdoppelung im
Vergleich zur Septemberabstimmung bedeutet.
Der Bundesrat hat das
Gesuch des Kantons Genf mit den folgenden Bedingungen bewilligt: Die Stimme darf
in den acht Gemeinden wahlweise konventionell oder elektronisch abgegeben
werden. Die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können in diesen Versuch
nicht einbezogen werden. Diese Versuchsanordnung gilt für sämtliche in den
Pilotgemeinden stattfindenden kommunalen, kantonalen und eidgenössischen
Abstimmungen. Die elektronisch und die konventionell abgegebenen Stimmen der
acht Pilotgemeinden werden addiert und unter Vorbehalt eines korrekten Ablaufs
für das eidgenössische Ergebnis berücksichtigt. Der Kanton Genf bleibt für die
Sicherheit des Vote électronique verantwortlich.
Die Anwendung der
elektronischen Stimmabgabe auf Bundesebene stellt eine wichtige Etappe der
bundesrätlichen Strategie dar, mit der die Machbarkeit des Vote électronique für
die Schweiz umfassend abgeklärt werden soll. In den weiteren Pilotversuchen, die
im Kanton Genf sowie 2005 auch in den beiden anderen Pilotkantonen Neuenburg und
Zürich geplant sind, sollen möglichst viele Erfahrungen mit der elektronischen
Stimmabgabe gesammelt werden. Auf Wunsch der Eidgenössischen Räte werden diese
Tests wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Die Ergebnisse werden Teil
eines Evaluationsberichts des Bundesrats ans Parlament sein. Die drei
Pilotprojekte des Bundes in den Kantonen Genf, Neuenburg und Zürich sind erste
Schritte auf dem langen Weg zu einer eventuellen definitiven Einführung der
elektronischen Stimmabgabe in der Schweiz.
SCHWEIZERISCHE
BUNDESKANZLEI
Information und
Kommunikation
Bern, 1. Oktober
2004
Für Rückfragen:
Daniel Brändli,
Bundeskanzlei, Projektleiter Vote électronique
Tel. 031 322 06 10 /
daniel.braendli@bk.admin.ch
Hans-Urs Wili,
Bundeskanzlei, Sektion Politische Rechte