Seit Herbst 2002 sind die schweizerischen Grenzstellen an das Automatisierte Fingerabdruck-Identifikationssystem (AFIS) angeschlossen. Dieses System dient der Registrierung und Speicherung von erkennungsdienstlichen Daten, die von Behörden der Kantone, des Bundes und des Auslandes bei Strafverfolgungen oder bei der Erfüllung anderer gesetzlicher Aufgaben erhoben wurden. Die ersten Erfahrungen der Grenzstellen zeigen, dass die geltende Regelung nicht ausreichend ist.
So ist
bisher bei Personen, die versuchen, mit einem gültigen Reisedokument illegal in
die Schweiz einzureisen, eine Speicherung der Fingerabdrücke im AFIS nicht
erlaubt. Von den im Jahr 2003 rund 8000 festgestellten illegal eingereisten
Personen verfügten rund 2000 Personen über ein gültiges heimatliches
Reisepapier. Diese Personen versuchen in der Regel später erneut, illegal in die
Schweiz einzureisen. Gelingt dies, wird oft ein Asylgesuch gestellt (ohne
Papiere vorzuweisen).
Wäre eine Speicherung der Fingerabdrücke bereits beim erstmaligen
Aufgreifen bei illegalem Grenzübertritt erfolgt, könnte die Identität der
betroffenen Personen zweifelsfrei nachgewiesen werden. Dies wird nun mit der
Änderung der Verordnung über Einreise und Anmeldung von Ausländerinnen und
Ausländern und der Verordnung über die Bearbeitung erkennungsdienstlicher Daten
per 1. Juni 2004 ermöglicht.
Die Verordnungsänderungen bedeuten eine wesentliche Erleichterung für die mit dem Vollzug der Wegweisung betrauten Behörden. Zudem stellt die Registrierung eine präventive Wirkung bezüglich missbräuchlicher Asylgesuche sicher.
Die
notwendige gesetzliche Grundlage für die Erfassung und Speicherung der
Fingerabdrücke in ausländerrechtlichen Verfahren bildet Artikel 22c Absatz 3 des
Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG). Dieser
Artikel sieht eine Abnahme der Fingerabdrücke vor, wenn dies zur Feststellung
der Identität notwendig ist.
Weitere
Auskünfte:
Informationsdienst Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES), Tel. 031 / 324 31 50