Parallele Untersuchungen von GPDel
und Verwaltung: Vorrang für GPDel
Wenn in ein und derselben Angelegenheit parallel
Untersuchungen der Geschäftsdelegation (GPDel) der Eidgenössischen Räte und der
Bundesverwaltung laufen, sollen inskünftig die Ermittlungen der GPDel den
Vorrang haben. Der Bundesrat erklärt sich in seiner Stellungnahme zu einem
Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates mit einer entsprechenden
Änderung des Parlamentsgesetzes grundsätzlich einverstanden.
Die GPDel fühlte sich insbesondere bei der Untersuchung des
Verhältnisses des Schweizerischen Nachrichtendienstes zu Südafrika durch die
Parallelität von drei Untersuchungen in ihren Abklärungen beeinträchtigt. Neben
der GPDel liefen parallel eine Administrativuntersuchung des VBS und ein
Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft. Ähnliche Probleme waren bereits bei
früheren Untersuchungen der GPDel aufgetreten.
Um in Zukunft Doppelspurigkeiten, im schlimmsten Fall sogar die
Behinderung einer Untersuchung der GPDel zu vermeiden, soll im Parlamentsgesetz
ein neuer Artikel verankert werden. Der Bundesrat hat Verständnis für das
Anliegen der GPDel, wonach parallel laufende personalrechtliche Untersuchungen
oder Administrativuntersuchungen des Bundes, die Gegenstand einer Untersuchungen
der GPDel sind, nur mit Ermächtigung der GPDel eingeleitet werden dürfen oder zu
unterbrechen sind, bis die Ermächtigung für die Weiterführung erteilt wird. Der
Bundesrat ist aber der Ansicht, dass beim Vorliegen triftiger Gründe die
Ermächtigung zur Einleitung oder Weiterführung von parallel laufenden
personalrechtlichen oder Administrativuntersuchungen in der Regel zu erteilen
ist.
Der Bundesrat legt in seiner Stellungnahme zudem dar, wie er die
Empfehlung im Bereich der Administrativuntersuchung umsetzen wird. Die
Bestimmung über die Administrativuntersuchung, welche sich heute in der
Bundespersonalverordnung findet, wird aus dieser Verordnung herausgelöst,
umfassender ausgestaltet und in die
Regierungs- und Verwaltungsverordnung verschoben.
SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Information und Kommunikation
Bern, 31. März 2004
Für Rückfragen: Sigrid Steiner, Stv. Leiterin Rechtsdienst
Bundeskanzlei
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