Neues Anlagereglement für PUBLICA
MEDIENMITTEILUNG
Neues Anlagereglement für PUBLICA
31. Mär 2004 (EFD) Am 1. Oktober 2003 wurde die Verantwortung für die
operative Anlagetätigkeit voll an die Pensionskasse des Bundes PUBLICA
übertragen. Dieser neuen Aufgabenzuweisung wird mit einem neuen
Anlagereglement Rechnung getragen. Gemäss Bundesgesetz über die
Pensionskasse des Bundes hat der Bundesrat heute das Reglement genehmigt.
Erlassen wurde das Anlagereglement bereits am 5. Februar 2004 durch die
Kassenkommission PUBLICA.
Der von der Kassenkommission eingesetzte Anlageausschuss erhält Kompetenzen,
die bis anhin von der Kassenkommission als oberstes Führungsorgan selbst
ausgeübt wurden. Beispielsweise wird der Anlageauschuss neu über die Vergabe
von Portfolio Management Mandaten entscheiden.
Ebenfalls neu geregelt wird die Stimmrechtsausübung bei
Aktiengesellschaften: Bei schweizerischen Gesellschaften wird das Stimmrecht
ausnahmslos ausgeübt, während bei ausländischen aus Kostengründen
grundsätzlich auf die Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte verzichtet wird.
Mit einem Vermögen von rund 29 Milliarden Franken gehört PUBLICA zu den
grössten institutionellen Anlegern der Schweiz.
Auskunft für Medienschaffende:
Peter Düggeli, Direktor PUBLICA, Tel: 031 323 41 91
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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