Bern,
05.03.2004. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die neue Verfassung des
Kantons Graubünden zu gewährleisten. Die Stimmberechtigten haben die
totalrevidierte Kantonsverfassung in den Volksabstimmungen vom 18. Mai und vom
14. September 2003 angenommen. Alle Verfassungsbestimmungen sind
bundesrechtskonform.
Zu
den Neuerungen der totalrevidierten Kantonsverfassung gehören das Bekenntnis zur
Dreisprachigkeit, die Verstärkung der regionalen Zusammenarbeit und der Ausbau
der Verfassungsgerichtsbarkeit. Bedeutsam ist ferner die Neuordnung der
politischen Rechte, die den Wechsel vom obligatorischen zum fakultativen
Referendum und eine Senkung der Unterschriftenzahl für Initiativen vorsieht. Die
Gemeinden erhalten zudem die Kompetenz, Ausländerinnen und Ausländern das Stimm-
und Wahlrecht zu gewähren. Die neue Verfassung verdoppelt ferner den Betrag für
das obligatorische Finanzreferendum und ermöglicht Grundsatz- und
Variantenabstimmungen.
Weitere
Auskünfte:
Lisbeth Sidler, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 43 92
Christine
Guy, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 44