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Vom DR 95 zum DR 04: Änderung des Dienstreglements der Schweizerischen Armee

3003 Bern, 19. Dezember 2003

Medienmitteilung

Vom DR 95 zum DR 04: Änderung des Dienstreglements der Schweizerischen Armee

Der Bundesrat hat am Freitag im Rahmen der Armeereform XXI die Änderung des
Dienstreglements der Schweizerischen Armee gutgeheissen. Damit erhält jeder
Angehörige der Armee im Frühjahr 2004 ein neues Dienstreglement, das DR 04.

Beim Dienstreglement handelt es sich um die eigentliche "Charta des
Soldaten". Mit der Armee 95 wurde es seinerzeit neu konzipiert (DR 95).
Absicht war es, jedem Angehörigen der Armee diesen militärischen Grunderlass
in moderner, ansprechender und leicht verständlicher Form abzugeben. Weil
sich das DR 95 bis heute bewährt hat, wurde am bisherigen Konzept
festgehalten, und es bestand auch kein Anlass, im Rahmen der Armeereform XXI
grundlegende Änderungen vorzunehmen.

Das Dienstreglement, das neu DR 04 heisst, tritt auf 1. März 2004 in Kraft.
Änderungen und Aktualisierungen wurden vor allem wegen der Armeereform XXI
nötig. Die neue Gliederung und Organisation bei den Truppenverbänden oder
die differenzierteren Dienstgrade von Mannschaft und Unteroffizieren wurden
aufgenommen. Die Neuerungen beim militärischen Personal, bestehend vor allem
aus dem früheren Instruktionskorps, sind berücksichtigt. Zudem wurden
aufgrund von Erfahrungen aus der Armee 95 und gesellschaftlicher
Entwicklungen gewisse Schwerpunkte anders bzw. prägnanter gesetzt. Im
Vordergrund stand dabei die Wiederaufnahme und Verankerung des Begriffs der
militärischen Erziehung, die bis anhin als Bestandteil der Ausbildung
verstanden worden war.

Darüber hinaus musste das Dienstreglement wegen Entwicklungen im
Militärbereich, die unabhängig von der eigentlichen Armeereform XXI erfolgt
sind, vereinzelt à jour gebracht werden. Das betrifft den
Friedensförderungsdienst, den Assistenzdienst, den Auslandurlaub, den
Rechtsschutz in Kommandosachen sowie das Militärstrafrecht, das im Herbst
2003 vom Parlament verabschiedet wurde, und auf 1. März 2003 in Kraft tritt.
Da das Dienstreglement darauf bezug nimmt, soll auch das
DR 04 auf diesen Zeitpunkt gültig werden.

Ausbildung und Erziehung
Aufgrund von Erfahrungen aus der Armee 95 soll die Erziehung nicht länger
unausgesprochen Teil der militärischen Ausbildung sein, sondern als Begriff
wieder aufgenommen werden. Der Einleitungstext zum Kapitel "Militärische
Ausbildung und Erziehung" lautet wie folgt: "Militärische Ausbildung und
Erziehung haben das Ziel, die Angehörigen der Armee auf den Krieg und auf
die Bewältigung anderer Krisensituationen vorzubereiten. Ausbildung und
Erziehung wirken in der Regel zusammen. Die Ausbildung zielt auf das
Erreichen von Fähigkeiten und Fertigkeiten ab. Die Erziehung nimmt Einfluss
auf das Verhalten und auf Werthaltungen."

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