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Universitätszugang auch für Berufsmaturanden

Eidgenössisches Departement
des Innern

        Medienmitteilung

     Bern, den 19. Dezember 2003

Universitätszugang auch für Berufsmaturanden

Ab 2005 sollen Inhaber und Inhaberinnen von Berufsmaturitätszeugnissen nach
erfolgreichem Be­stehen einer Ergänzungsprüfung zu allen universitären
Hochschulen zugelassen werden. Der Bund und die
Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) haben ge­meinsam eine entsprechende
Passerellenlösung ausgearbeitet, die in je eigenen, aber gleich lautenden
Regelungen verankert werden soll. Der Bundesrat hat nun die entsprechende
Verordnung verabschiedet. Die EDK wird ihr Reglement im kommenden März
beraten. Beide Erlasse sollen am 1. April 2004 in Kraft tre­ten.

Es ist eines der Ziele im schweizerischen Bildungswesen, die verschiedenen
Ausbil­dungsbereiche möglichst durchlässig zu gestalten. In diesem Sinne
haben Bund und EDK durch eine unter der Leitung von Prof. Rolf Dubs, St.
Gal­len, stehende Arbeitsgruppe Vorschläge für die Lösung des Übergangs von
der Berufsmatur zu den universitären Studien erarbeiten lassen. Diese
Vorschläge stiessen anfangs 2002 in der Vernehmlas­sung insgesamt auf ein
positives Echo.

Im wesentlichen geht es um folgendes: Inhaber und Inhaberinnen einer
Berufsmatur haben eine Ergänzungsprüfung nach gymnasialen Anforderungen zu
be­stehen. Das Berufsmaturitätszeugnis gibt zusammen mit dem Zeugnis über
die Ergän­zungs­prüfung Zugang zu allen universitären Hochschulen und allen
Studienrichtungen. Die Ergän­zungsprüfung umfasst folgende fünf
Prüfungsfächer: erste bzw. lokale Lan­des­sprache (mit Einbezug der
Maturaarbeit), zweite Landessprache oder Englisch; Ma­thematik,
Integrationsfach Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik),
Integ­rationsfach Geistes- und Sozialwissenschaften (Geschichte, Geographie,
Wirtschaft und Recht).

Die Ergänzungsprüfung wird im Rahmen der von der Schweizerischen
Maturi­tätskommission organisierten schweizerischen Maturitätsprüfungen
zweimal jährlich durchgeführt. Die Vorbereitung auf die Prüfung sollte im
Prinzip innerhalb eines Jah­res möglich sein. Sie kann entweder über ein
entsprechendes Kursangebot öffentlicher oder privater Anbieter, oder aber
auch autodidaktisch bewältigt werden. Die Berufsbil­dungskreise werden
angemes­sen in die Durchführung der Prüfungen einbezogen.

An der Umsetzung dieser Passerellenlösung sind verschiedene Kreise
interessiert. Rechtlich betroffen sind primär die Kantone und der Bund
(Zulassung von Inhaberin­nen und Inhabern von Berufsmaturitätszeugnissen zu
den kantonalen bzw. eidgenössi­schen Hochschulen). Es musste also eine
Lösung gesucht werden, die beiden Rechts­setzungsebenen Rechnung trägt und
die gleichzeitig sicher stellt, dass eine entspre­chende Regelung
gesamtschweizerisch einheitlich ist. Es bot sich hier jene Lösung an, die
1995 für die Anerkennung der kantonalen gymnasialen Maturitätsausweise
getrof­fen wurde: Bundesrat und EDK erlassen je eigene, aber ausdrücklich
gleich lautende Regelungen betreffend die Anerkennung von
Berufsmaturitätsausweisen für die Zulassung zu den universitären
Hochschulen.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft:

Ernst Flammer, Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, Chef der Sektion
Bildungswesen, Tel. 031 322 96 69