Voraussetzungen für die Befreiung von der Visumpflicht sind ein gültiger
Reisepass und die Absicht, sich weniger als 90 Tage innerhalb von sechs Monaten
im anderen Vertragsstaat aufzuhalten und keiner Erwerbstätigkeit nachzugehen.
In der
Europäischen Union sind rumänische Staatsangehörige seit dem 1. Januar 2002 von
der Visumpflicht befreit. Für die Schweiz erfolgt mit der Unterzeichnung des
Abkommens ein weiterer Schritt in Richtung Harmonisierung der Visumpolitik
zwischen der Schweiz und der EU.
Zudem hat
die Schweiz seit 1996 ein Rückübernahmeabkommen mit Rumänien, das die
gegenseitige Rückübernahme der Staatsangehörigen
gewährleistet.
Weitere
Auskünfte:
Peter
Zimmermann, IMES, Chef Sektion Visa und
Grenzkontrolle
Tel. 031
325 95 39