Jean-Daniel
Gerber, Direktor des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF), sowie die Botschafter
Marc Baptist (Belgien), Yves Spautz (Luxemburg) und Roelof Reinhold Smit
(Niederlande) unterzeichneten das Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und
den Benelux Staaten.
Das
Abkommen beinhaltet die formlose Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen, wenn
bewiesen ist, dass sie sich vorgängig in einem Vertragsstaat aufgehalten haben
oder durchgereist sind. Gleichzeitig werden in diesem Abkommen auch der Transit
und die Begleitung von Personen, die zurückgeführt werden, geregelt. Das
Vertragsergebnis entspricht dem europäischen Standard.
Da die
Schweiz an der Zusammenarbeit der Schengener Staaten bzw. der EU nicht teilhat,
ist sie darauf angewiesen, mit den einzelnen europäischen Staaten derartige
bilaterale Abkommen abzuschliessen.
Seit dem
Amtsantritt von Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold hat die Schweiz die
Anstrengungen verstärkt, mit Drittstaaten Rückübernahmeabkommen abzuschliessen.
So wurden in den vergangenen fünf Jahren 15 neue Rückübernahmeabkommen
unterzeichnet.
Weitere
Auskünfte:
Brigitte
Hauser-Süess, Medien & Kommunikation BFF, Tel. 031 325 93
50
Dominique
Boillat, Medien & Kommunikation BFF, Tel. 031 325 98 80