Neue Verordnung
tritt auf den 1. Januar 2004 in Kraft
Bern,
12.12.2003. Ab dem 1. Januar 2004 bezahlt eine Privatperson für die Ausstellung
eines Auszuges aus dem Strafregister neu 20 statt wie bisher 15 Franken. Das
Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat die neue Gebühr in
einer Departementsverordnung festgelegt.
Die
massvolle Erhöhung der Strafregistergebühr ist angemessen, wenn die Entwicklung
der allgemeinen Teuerung in den letzten 20 Jahren, insbesondere auch die
gestiegenen Kosten für Löhne, Infrastruktur und Mieten betrachtet werden. Seit
dem 1. Januar 1983 beträgt die Gebühr unverändert 15 Franken. Die Erhöhung um 5
Franken pro Auszug bringt dem Bund Mehreinnahmen von ungefähr 1 Mio. Franken.
Weitere
Auskünfte:
Heinz Sutter, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 04