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Regelung des Vermögenssteuerwerts im Rahmen der USR II


MEDIENMITTEILUNG

Regelung des Vermögenssteuerwerts im Rahmen der USR II

05. Dez 2003 (EFD) Der Vermögenssteuerwert von Aktienbeteiligungen kann im
Rahmen der Beratungen zur Unternehmenssteuerreform II (USR II) geregelt
werden. Je nach Modellwahl wird der Vermögenssteuerwert unterschiedlich
stark beeinflusst. Dies hält der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Motion
von Nationalrat Adrian Imfeld (CVP/OW) fest. Er beantragt, den Vorstoss in
ein Postulat umzuwandeln.

Imfeld hatte in einer Motion vom 21. März 2003 gefordert, die Anliegen der
Klein- und Mittelunternehmen (KMU) im steuerlichen Bereich besser zu
berücksichtigen und namentlich die Bewertung von nichtbörsenkotierten
Wertpapieren einer neuen Regelung zu unterziehen.

Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass aufgrund der gesetzlichen
Regelung das Vermögen von natürlichen Personen zum Verkehrswert (Preis, der
für einen Vermögensgegenstand unter normalen Verhältnissen erzielt werden
kann) bewertet wird. Zur Förderung der einheitlichen und harmonisierten
Anwendung des Steuerrechts hätten die Kantone bereits 1977 eine Wegleitung
zur Bewertung erarbeitet. Eine Änderung der Bewertungsregeln könne nicht von
der Eidg. Steuerverwaltung vorgenommen werden, sondern liege ausschliesslich
in der Zuständigkeit der Kantone.

Gemäss Bundesrat soll das Anliegen des Motionärs im Rahmen der Beratungen
zur Unternehmenssteuerreform II behandelt werden. Je nach Modellwahl kann
die Bewertung der Beteiligungen des Aktionärs stärker oder schwächer
beeinflusst werden.

Der Bundesrat beantragt daher, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

Auskunft: Urs Jendly, Eidg. Steuerverwaltung, Tel.: 031 322 73 35.

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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