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Besserstellung der Grenzgänger geplant


MEDIENMITTEILUNG

Besserstellung der Grenzgänger geplant

05. Dez 2003 (EFD) Grenzgänger können ihre Ansprüche aus der kollektiven
Krankentaggeldversicherung ihres schweizerischen Arbeitgebers nicht am
Gericht an ihrem ausländischen Wohnsitz einklagen. Nationalrat Meinrado
Robbiani (CVP/TI) hatte darum per Motion eine Besserstellung verlangt. Diese
bedürfe staatsvertraglicher Regelung, schreibt der Bundesrat in seiner
Antwort, eine solche sei im Rahmen der Anpassung des sogenannten
Lugano-Übereinkommens geplant. Der Bundesrat beantragt, die Motion
abzulehnen.

Robbiani hatte die Rechtsstellung des Arbeitnehmers mit Wohnsitz im Ausland
bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der kollektiven
Krankentaggeldversicherung seines schweizerischen Arbeitgebers kritisiert.
Anders als die Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz könne er diese
Ansprüche nicht an seinem Wohnsitz einklagen; er müsse dies am Sitz seiner
Arbeitgeberfirma oder der Versicherungsunternehmung tun. Daran ändert auch
das in Kraft gesetzte Freizügigkeitsabkommen der Schweiz mit der
Europäischen Gemeinschaft nichts: Dieses decke nur die soziale
Krankenversicherung, nicht aber die private Krankenzusatzversicherung ab.

Lösung durch das Lugano-Übereinkommen

Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort, dass die vom Motionär angestrebte
Besserstellung der Grenzgänger im Bereich der privaten
Krankenzusatzversicherung staatsvertraglicher Regelung bedürfe. Die
sogenannten "Bilateralen II" würden auch die Privatversicherung
einschliessen und bis zu einem gewissen Grade auch Grenzgänger-Probleme
lösen. Die Gerichtsstandsregelung sei jedoch insbesondere Gegenstand des
Lugano-Übereinkommens . Dieses sehe zurzeit tatsächlich nur den
Wohnsitzgerichtsstand des Versicherungsnehmers, nicht aber den des
Versicherten, vor. Das Lugano-Übereinkommen sei in Revision und werde
voraussichtlich diesen Gerichtsstand zusätzlich einführen. Da die Schweiz
bereits zu den Unterzeichnerstaaten des Lugano-Übereinkommens gehöre, dürfte
somit auch die Rechtsstellung der Grenzgänger in absehbarer Zeit verbessert
werden.

Auskunft: Kurt Schneiter, Bundesamt für Privatversicherungen, Tel. 031 322
79 08

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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