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Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform II


MEDIENMITTEILUNG

Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform II

05. Dez 2003 (EFD) Die Unternehmenssteuerreform II will den Standort Schweiz
durch eine gezielte steuerliche Entlastung des Risikokapitals stärken. Diese
soll primär den Investoren, die unternehmerisch tätig sind, zugute kommen.
Die heute vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte Vorlage enthält
drei Modelle. Diese unterscheiden sich hinsichtlich der steuerlichen
Massnahmen auf der Stufe des Beteiligungsinhabers. Während die Modelle eins
und zwei neben der Entlastung auf den ausgeschütteten Dividenden auch ein
Teilbesteuerungsverfahren bei Veräusserung auf so genannt qualifizierten
Beteiligungen ins Auge fassen, beschränkt sich das dritte Modell einzig auf
die Belastungsminderung von Gewinnausschüttungen. Je nach Modell verursacht
die Unternehmenssteuerreform II in der Einführungsphase grössere
Mindererträge: bei den Kantonen zwischen 700 und 730 Millionen Franken, beim
Bund zwischen 30 und 60 Millionen. Das durch die steuerliche Entlastung
generierte Wirtschaftswachstum äufnet jedoch zusätzliche Fiskaleinnahmen, so
dass langfristig ein Teil der Reform selbst finanziert werden kann. Nach
Auffassung des Bundesrates ist die Unternehmenssteuerreform II nur dann
finanziell tragbar, wenn erstens die im Zusammenhang mit dem Steuerpaket
2001 angekündigte Korrekturvorlage bei der Wohneigentumsbesteuerung und
zweitens die in den Entlastungsprogrammen 2003 und 2004 vorgesehenen
Massnahmen vom Parlament genehmigt werden. Die Vernehmlassungsfrist dauert
bis am 30. April 2004.

Internationale Vergleiche zeigen, dass die Besteuerung auf der Stufe
Unternehmen beim Bund und bei den Kantonen günstig ausfällt. Hingegen sind
die steuerlichen Vorteile weniger ausgeprägt, wenn neben der
Unternehmensebene auch die Belastung des Investors selbst mit einbezogen
wird. Daher will der Bundesrat eine gezielte steuerliche Entlastung beim
Risikokapital vornehmen, die primär den Investoren, welche sich
unternehmerisch betätigen, zugute kommen soll. Zur Debatte stehen drei
Modelle (siehe Rohstoff).

Finanzielle Auswirkungen

Die Unternehmenssteuerreform II ist ohne Mindererträge nicht durchführbar.
In der Einführungsphase wäre je nach Modell mit Einbussen in der
Grössenordnung von 730 bis 790 Millionen Franken zu rechnen. Dank den
steuerlichen Entlastungen würde jedoch zusätzliches Wirtschaftswachstum
generiert, wodurch die Bemessungsgrundlagen der Einkommenssteuern und
indirekten Steuern expandierten. Diese Wachstumseffekte kämen mittel- bis
langfristig voll zur Entfaltung. Ein Teil der Reform könnte dadurch selbst
finanziert werden. Die Mindereinnahmen träfen vor allem die Kantone. Während
diese kurzfristig jährliche Einbussen zwischen 700 und 730 Millionen Franken
(Bund zwischen 30 und 60 Millionen) zu gewärtigen hätten, würden die
Ausfälle langfristig jährlich noch zwischen 465 und 525 Millionen betragen.
Der Bund hingegen könnte langfristig mit zusätzlichen Einnahmen im Umfang
von 70 bis 100 Millionen Franken rechnen.

Nach Auffassung des Bundesrates ist die Unternehmenssteuerreform II nur dann
finanziell tragbar, wenn erstens die im Zusammenhang mit dem Steuerpaket
2001 angekündigte Korrekturvorlage bei der Wohneigentumsbesteuerung und
zweitens die in den Entlastungsprogrammen 2003 und 2004 vorgesehenen
Massnahmen vom Parlament genehmigt werden.

Auskunft:
Angelo Digeronimo, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 71 58
Bruno Jeitziner, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 324 91 35
Niklaus Sommerer, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 73 69

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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