Bundesrat legt seine Ziele für das erste Jahr der neuen Legislaturperiode vor
Der Bundesrat wird dem Parlament Ende Februar 2004 den Bericht über die Legislaturplanung 2003–2007 unterbreiten. Darin legt er dar, welche politischen Leitlinien und politischen Ziele er für die neue Legislaturperiode setzen will. Mit den am Montag, 1.Dezember 2003, vom Bundespräsidenten vorgestellten Zielen für das Jahr 2004 präsentierte er zu Beginn der Wintersession die Planung für das erste Jahr. Das entspricht den Vorgaben des neuen Parlamentsgesetzes, das am 1. Dezember 2003 in Kraft getreten ist.
Der Bundesrat setzt im kommenden Jahr folgende
Prioritäten:
Anfang Jahr wird er eine finanzpolitische Standortbestimmung vornehmen
und über das weitere Vorgehen zur nachhaltigen Konsolidierung der Bundesfinanzen
entscheiden. Weiter will er die schweizerische Hochschullandschaft auf die
Zukunft vorbereiten; dabei geht es besonders um die Frage der Reformziele, die
in einer neuen Hochschulpolitik verwirklicht werden sollen. Weiter wird er einen
Entwurf für eine Revision des Binnenmarktgesetzes vorlegen, mit welcher
öffentlich-rechtliche Marktzugangsbeschränkungen abgebaut werden sollen, so dass
die berufliche Mobilität und der nationale Wirtschaftsverkehr erleichtert
werden. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Bahnreform 2 sein, in deren Rahmen die
Eisenbahninfrastruktur und speziell deren Finanzierung neu ausgestaltet werden
sollen. In der Waldpolitik will der Bundesrat die Subventionsbestimmungen und
die ökologischen Mindeststandards bei der Waldbewirtschaftung neu regeln. Bei
der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben sollen nach Abschluss
der ersten Phase die Änderungen in den einzelnen Aufgabenbereichen sowie in den
Querschnittsbereichen vorbereitet und in die Vernehmlassung gegeben
werden.
Sodann will der Bundesrat eine weitere Runde von Reformen wichtiger
Sozialversicherungen vorbereiten. Die Öffentlichkeit wird Gelegenheit erhalten,
sich zu einer 12.AHV-Revision zu äussern, mit der die Finanzierung mittel- und
langfristig gesichert werden soll. Bei der Invalidenversicherung will der
Bundesrat dem Anstieg der Zahl der IV-Rentnerinnen und ‑Rentner entgegenwirken.
Weiter wird der Bundesrat, falls die 2.KVG-Revision erfolgreich abgeschlossen
werden kann, eine 3.Revision der Krankenversicherung in die Vernehmlassung
schicken, mit welcher er ökonomische Fehlanreize beseitigen und kostendämpfende
Anreize fördern will.
Schliesslich
ist es für den Bundesrat zentral, auf einen erfolgreichen Abschluss der beiden
laufenden Verhandlungen mit der EU (Bilaterale II; Ausdehnung des
Personenfreizügigkeitsabkommens auf die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten)
hinzuarbeiten und die entsprechenden Botschaften dem Parlament rasch zur
Genehmigung zuzuleiten.
Bedeutung der
Jahresziele des Bundesrates
Ab 1.
Dezember 2003 ist das neue Parlamentsgesetz (ParlG) in Kraft. Damit werden neue
gesetzliche Bestimmungen zu den Planungs- und Rechenschaftsinstrumenten des
Bundesrats relevant. Die jährlichen Ziele des Bundesrates sind dem Parlament
jeweils bis zu Beginn der letzten ordentlichen Session des Jahres bekannt zu
geben und auf die Legislaturplanung abzustimmen (Art. 144 Abs. 1
ParlG).
Der Bundesrat
führt mit Hilfe dieser vorgegebenen Prioritäten die Arbeit der Verwaltung und
gestaltet so die Gesetzgebungs- und Verwaltungstätigkeit kohärenter. Die Ziele
des Bundesrats haben grundsätzlich keinen rechtlich bindenden Charakter, sondern
stellen eine politische Absichtserklärung dar: Sie sollen die Marschrichtung und
die Schwerpunkte der bundesrätlichen Politik abstecken, ohne zum Korsett zu
werden, das unvorhersehbare, aber sachlich dringend gebotene Massnahmen
verhindern würde. Der Bundesrat behält sich deshalb vor, in begründeten Fällen
von den Jahreszielen abzuweichen.
Gestützt auf
die Jahresziele nimmt die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident jeweils in
der Wintersession im Namen des Bundesrats eine mündliche Standortbestimmung
vor.
Bezugsquelle
Die gedruckte
Fassung der "Ziele des Bundesrats im Jahr 2004" kann unter Beilage einer
adressierten Klebeetikette kostenlos beim Bundesamt für Bauten und Logistik
(BBL), 3003 Bern, bezogen werden. Überdies kann das 38-seitige Dokument
auch elektronisch bestellt werden (E-Mail: verkauf.zivil@bbl.admin.ch).
Schliesslich sind die "Ziele des Bundesrats im Jahr 2004" auf Internet
abrufbar:
http://www.admin.ch/ch/d/cf/rg/plan.html#zd
SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI
Information
und Kommunikation
1.Dezember
2003
Für
Rückfragen: André Nietlisbach, Sektion Planung und Strategie
Tel. 031 322
38 90
Die Ziele des Bundesrats im
Jahr 2004: Überblick
Ziel 1: Entscheid zum Hochschulartikel – Vernehmlassung zum
Hochschulförderungsgesetz – Priorisierung des BFT-Rahmenkredits 2004–2007 –
Vernehmlassung zum Verfassungsartikel und zum Bundesgesetz über die Forschung am
Menschen.
Ziel 2: Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den Binnenmarkt –
Weiteres Vorgehen beim Bundesgesetz über die Finanzmarktaufsicht – Revision des
Bundesgesetzes über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten –
Vernehmlassung zur Teilrevision des Immobiliarsachen- und
Grundbuchrechts.
Ziel 3: Bundesgesetz über die Transparenz von Entschädigungen und
Beteiligungen von Verwaltungsräten und Mitgliedern der Geschäftsleitung –
Vernehmlassung zur Revision des Aktienrechts – Totalrevision
Lotteriegesetz.
Ziel 4: Konzept für einen schuldenbremsekonformen
Legislaturfinanzplan 2005–2007 – Unternehmenssteuerreform
II.
Ziel
5:
Teilrevision
des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes –Vernehmlassung zur
Einführung des Beitragsprimats in der Altersvorsorge des
Bundespersonals.
Ziel 6: Vernehmlassung zur Revision des Waldgesetzes – Konzept
betreffend lufthygienische Massnahmen des Bundes – Ratifikation des Protokolls
über Wasser und Gesundheit zum Übereinkommen der
ECE/UNO.
Ziel 7: Anschluss der Ost- und der Westschweiz an das europäische
Eisenbahn-Hochleistungsnetz – Bahnreform 2 – Planungskredit zur Aufarbeitung der
Linienführung im Kanton Uri – Bericht über die Luftfahrtpolitik – Sachplan
Infrastruktur der Luftfahrt – Empfehlungen für eine Sicherheitspolitik der
schweizerischen Zivilluftfahrt.
Ziel
8:
Vernehmlassungen
zur Kernenergieverordnung und zur Revision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes –
Vernehmlassungen zur Revision des Energiegeset-zes und zur Revision der
Energieverordnung.
Ziel
9:
Statistisches
Mehrjahresprogramm 2003–2007 – Weiteres Vorgehen Identifi-kationssystem für den
Einwohner- und Sozialversicherungsbereich – Bundesgesetz über die Harmonisierung
der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister – Vorentscheide zur
Volkszählung 2010 – Teilrevisionen des Obligationenrechts und des Bundesgesetzes
gegen den unlauteren Wettbewerb
(Konsumentenschutz).
Ziel 10: Vernehmlassung zur zweiten NFA-Botschaft – Änderung der
Bundesgesetzgebung über die politischen Rechte – Gesetzliche Regelung des
Vernehmlassungsverfahrens – Weiteres Vorgehen zur Revision des
Vormundschaftsrechts und zum Bundesgesetz über das Verfahren vor den Kindes- und
Erwachsenenschutzbehörden.
Ziel 11: Vernehmlassung zur neuen
Regionalpolitik.
Ziel 12: Vernehmlassungen zu den Umsetzungsbestimmungen der 11. AHV-,
der 1.BVG- und der 2.KVG-Revision – Vernehmlassung zur 12.AHV-Revision –
Optimierung der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge – 5.Revision des
Bundesgesetzes über die IV – Vernehmlassung zur 3.KVG-Revision – Vernehmlassung
zur Zukunft der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Revision UVG) –
Änderung des Militärversicherungsgesetzes (MVG) und des
Unfallversicherungsgesetzes (UVG).
Ziel 13: Vereinbarung Bund-Kantone im Rahmen der Nationalen
Gesundheitspolitik – Strategie für die psychische Gesundheit – Weiteres Vorgehen
zum Chemikalien-Verordnungsrecht.
Ziel 14: Vernehmlassung zur Umsetzung von Artikel 69 BV
(Kulturartikel) und Pro Helvetia-Gesetz – Gründung der Stiftung Schweizerisches
Landesmuseum und Festlegung des Leistungsauftrags 2005–2008 –
Sprachengesetz.
Ziel 15: Einleitung der Genehmigungsverfahren zu den Bilateralen II
und zur Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen
EU-Mitgliedstaaten.
Ziel
16: Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Gewährung von Privilegien,
Immunitäten und Fazilitäten sowie von Finanzhilfen im Bereich Sitzstaatpolitik
(BG zur Sitzstaatpolitik) – Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung
für die internationalen Organisationen – Kampagnen
zur Ansiedlung zweier Konventionssekretariate (PIC und
POPs).
Ziel 17: Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit Osteuropa und der
GUS und IV. Rahmenkredit für die Weiterführung der verstärkten Zusammenarbeit
mit Osteuropa und der GUS – Bericht über die Menschenrechtspolitik 2003–2007 –
Weiterführung der Verhandlungen im Rahmen der
WTO.
Ziel 18: Ratifikation des Strafrechtsübereinkommens des Europarates
gegen die Korruption – Vernehmlassung zum UNO-Übereinkommen gegen transnationale
organisierte Kriminalität sowie zu den Zusatzprotokollen gegen Menschenhandel
und Menschenschmuggel – Änderung des europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung
des Terrorismus – Ratifikation eines Staatsvertrags über die Zusammenarbeit mit
EUROPOL.
Ziel 19: Totalrevision des Opferhilfegesetzes – Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda – Teilrevision des Waffengesetzes – Schweizerische Strafprozessordnung – Vierter USIS-Bericht.