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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Pressemitteilung

Bundesrat legt seine Ziele für das erste Jahr der neuen Legislaturperiode vor

Der Bundesrat wird dem Parlament Ende Februar 2004 den Bericht über die Legislaturplanung 2003–2007 unterbreiten. Darin legt er dar, welche politischen Leitlinien und politischen Ziele er für die neue Legislaturperiode setzen will. Mit den am Montag, 1.Dezember 2003, vom Bundespräsidenten vorgestellten Zielen für das Jahr 2004 präsentierte er zu Beginn der Wintersession die Planung für das erste Jahr. Das entspricht den Vorgaben des neuen Parlamentsgesetzes, das am 1. Dezember 2003 in Kraft getreten ist.

Der Bundesrat setzt im kommenden Jahr folgende Prioritäten:

Anfang Jahr wird er eine finanzpolitische Standortbestimmung vornehmen und über das weitere Vorgehen zur nachhaltigen Konsolidierung der Bundesfinanzen entscheiden. Weiter will er die schweizerische Hochschullandschaft auf die Zukunft vorbereiten; dabei geht es besonders um die Frage der Reformziele, die in einer neuen Hochschulpolitik verwirklicht werden sollen. Weiter wird er einen Entwurf für eine Revision des Binnenmarktgesetzes vorlegen, mit welcher öffentlich-rechtliche Marktzugangsbeschränkungen abgebaut werden sollen, so dass die berufliche Mobilität und der nationale Wirtschaftsverkehr erleichtert werden. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Bahnreform 2 sein, in deren Rahmen die Eisenbahninfrastruktur und speziell deren Finanzierung neu ausgestaltet werden sollen. In der Waldpolitik will der Bundesrat die Subventionsbestimmungen und die ökologischen Mindeststandards bei der Waldbewirtschaftung neu regeln. Bei der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben sollen nach Abschluss der ersten Phase die Änderungen in den einzelnen Aufgabenbereichen sowie in den Querschnittsbereichen vorbereitet und in die Vernehmlassung gegeben werden.

Sodann will der Bundesrat eine weitere Runde von Reformen wichtiger Sozialversicherungen vorbereiten. Die Öffentlichkeit wird Gelegenheit erhalten, sich zu einer 12.AHV-Revision zu äussern, mit der die Finanzierung mittel- und langfristig gesichert werden soll. Bei der Invalidenversicherung will der Bundesrat dem Anstieg der Zahl der IV-Rentnerinnen und ‑Rentner entgegenwirken. Weiter wird der Bundesrat, falls die 2.KVG-Revision erfolgreich abgeschlossen werden kann, eine 3.Revision der Krankenversicherung in die Vernehmlassung schicken, mit welcher er ökonomische Fehlanreize beseitigen und kostendämpfende Anreize fördern will.

Schliesslich ist es für den Bundesrat zentral, auf einen erfolgreichen Abschluss der beiden laufenden Verhandlungen mit der EU (Bilaterale II; Ausdehnung des Personen­freizügigkeitsabkommens auf die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten) hinzuar­beiten und die entsprechenden Botschaften dem Parlament rasch zur Genehmigung zuzuleiten.

Bedeutung der Jahresziele des Bundesrates

Ab 1. Dezember 2003 ist das neue Parlamentsgesetz (ParlG) in Kraft. Damit werden neue gesetzliche Bestimmungen zu den Planungs- und Rechenschaftsinstrumenten des Bundesrats relevant. Die jährlichen Ziele des Bundesrates sind dem Parlament jeweils bis zu Beginn der letzten ordentlichen Session des Jahres bekannt zu geben und auf die Legislaturplanung abzustimmen (Art. 144 Abs. 1 ParlG).

Der Bundesrat führt mit Hilfe dieser vorgegebenen Prioritäten die Arbeit der Verwaltung und gestaltet so die Gesetzgebungs- und Verwaltungstätigkeit kohärenter. Die Ziele des Bundesrats haben grundsätzlich keinen rechtlich bindenden Charakter, sondern stellen eine politische Absichtserklärung dar: Sie sollen die Marschrichtung und die Schwerpunkte der bundesrätlichen Politik abstecken, ohne zum Korsett zu werden, das unvorhersehbare, aber sachlich dringend gebotene Massnahmen verhindern würde. Der Bundesrat behält sich deshalb vor, in begründeten Fällen von den Jahreszielen abzuweichen.

Gestützt auf die Jahresziele nimmt die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident jeweils in der Wintersession im Namen des Bundesrats eine mündliche Standortbestimmung vor.

Bezugsquelle

Die gedruckte Fassung der "Ziele des Bundesrats im Jahr 2004" kann unter Beilage einer adressierten Klebeetikette kostenlos beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), 3003  Bern, bezogen werden. Überdies kann das 38-seitige Dokument auch elektronisch bestellt werden (E-Mail: verkauf.zivil@bbl.admin.ch). Schliesslich sind die "Ziele des Bundesrats im Jahr 2004" auf Internet abrufbar:

http://www.admin.ch/ch/d/cf/rg/plan.html#zd

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI

Information und Kommunikation

1.Dezember 2003

Für Rückfragen: André Nietlisbach, Sektion Planung und Strategie

Tel. 031 322 38 90

 Die Ziele des Bundesrats im Jahr 2004: Überblick

Ziel 1: Entscheid zum Hochschulartikel – Vernehmlassung zum Hochschulförderungsgesetz – Priorisierung des BFT-Rahmenkredits 2004–2007 – Vernehmlassung zum Verfassungsartikel und zum Bundesgesetz über die Forschung am Menschen.

Ziel 2: Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den Binnenmarkt – Weiteres Vorgehen beim Bundesgesetz über die Finanzmarktaufsicht – Revision des Bundesgesetzes über die Information der Konsumentinnen und Konsumenten – Vernehmlassung zur Teilrevision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts.

Ziel 3: Bundesgesetz über die Transparenz von Entschädigungen und Beteiligungen von Verwaltungsräten und Mitgliedern der Geschäftsleitung – Vernehmlassung zur Revision des Aktienrechts – Totalrevision Lotteriegesetz.

Ziel 4: Konzept für einen schuldenbremsekonformen Legislaturfinanzplan 2005–2007 – Unternehmenssteuerreform II.

Ziel 5: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Pensionskasse des Bundes –Vernehmlassung zur Einführung des Beitragsprimats in der Altersvorsorge des Bundespersonals.

Ziel 6: Vernehmlassung zur Revision des Waldgesetzes – Konzept betreffend lufthygienische Massnahmen des Bundes – Ratifikation des Protokolls über Wasser und Gesundheit zum Übereinkommen der ECE/UNO.

Ziel 7: Anschluss der Ost- und der Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz – Bahnreform 2 – Planungskredit zur Aufarbeitung der Linienführung im Kanton Uri – Bericht über die Luftfahrtpolitik – Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt – Empfehlungen für eine Sicherheitspolitik der schweizerischen Zivilluftfahrt.

Ziel 8: Vernehmlassungen zur Kernenergieverordnung und zur Revision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes – Vernehmlassungen zur Revision des Energiegeset-zes und zur Revision der Energieverordnung.

Ziel 9: Statistisches Mehrjahresprogramm 2003–2007 – Weiteres Vorgehen Identifi-kationssystem für den Einwohner- und Sozialversicherungsbereich – Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister – Vorentscheide zur Volkszählung 2010 – Teilrevisionen des Obligationenrechts und des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (Konsumentenschutz).

Ziel 10: Vernehmlassung zur zweiten NFA-Botschaft – Änderung der Bundesgesetzgebung über die politischen Rechte – Gesetzliche Regelung des Vernehmlassungsverfahrens – Weiteres Vorgehen zur Revision des Vormundschaftsrechts und zum Bundesgesetz über das Verfahren vor den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden.

Ziel 11: Vernehmlassung zur neuen Regionalpolitik.

Ziel 12: Vernehmlassungen zu den Umsetzungsbestimmungen der 11. AHV-, der 1.BVG- und der 2.KVG-Revision – Vernehmlassung zur 12.AHV-Revision – Optimierung der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge – 5.Revision des Bundesgesetzes über die IV – Vernehmlassung zur 3.KVG-Revision – Vernehmlassung zur Zukunft der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Revision UVG) – Änderung des Militärversicherungsgesetzes (MVG) und des Unfallversicherungsgesetzes (UVG).

Ziel 13: Vereinbarung Bund-Kantone im Rahmen der Nationalen Gesundheitspolitik – Strategie für die psychische Gesundheit – Weiteres Vorgehen zum Chemikalien-Verordnungsrecht.

Ziel 14: Vernehmlassung zur Umsetzung von Artikel 69 BV (Kulturartikel) und Pro Helvetia-Gesetz – Gründung der Stiftung Schweizerisches Landesmuseum und Festlegung des Leistungsauftrags 2005–2008 – Sprachengesetz.

Ziel 15: Einleitung der Genehmigungsverfahren zu den Bilateralen II und zur Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die neuen EU-Mitgliedstaaten.

Ziel 16: Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Gewährung von Privilegien, Immunitäten und Fazilitäten sowie von Finanzhilfen im Bereich Sitzstaatpolitik (BG zur Sitzstaatpolitik) – Gewährung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen – Kampagnen zur Ansiedlung zweier Konventionssekretariate (PIC und POPs).

Ziel 17: Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS und IV. Rahmenkredit für die Weiterführung der verstärkten Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS – Bericht über die Menschenrechtspolitik 2003–2007 – Weiterführung der Verhandlungen im Rahmen der WTO.

Ziel 18: Ratifikation des Strafrechtsübereinkommens des Europarates gegen die Korruption – Vernehmlassung zum UNO-Übereinkommen gegen transnationale organisierte Kriminalität sowie zu den Zusatzprotokollen gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel – Änderung des europäischen Übereinkommens zur Bekämpfung des Terrorismus – Ratifikation eines Staatsvertrags über die Zusammenarbeit mit EUROPOL.

Ziel 19: Totalrevision des Opferhilfegesetzes – Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda – Teilrevision des Waffengesetzes – Schweizerische Strafprozessordnung – Vierter USIS-Bericht.