Bern,
26.11.2003. Die Schweiz will sich für eine verstärkte weltweite Bekämpfung der
Korruption einsetzen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die UNO-Konvention gegen die
Korruption genehmigt. Die Schweiz wird die Konvention im Dezember an einer
internationalen Konferenz unterzeichnen.
Korruption
ist seit einiger Zeit eines der wichtigsten Themen in der schweizerischen und
internationalen Kriminalpolitik. Das Schädigungspotential ist denn auch weltweit
erheblich: Wo sie sich ausbreitet, wird das Vertrauen der Menschen in den Staat,
seine Institutionen und das Recht zerstört. Auch die wirtschaftlichen und
sozialen Folgen sind schwerwiegend.
Erstes
globales Instrument
Die
UNO-Konvention bildet das erste globale Instrument zur Bekämpfung der
Korruption. Das Uebereinkommen enthält unter anderem Bestimmungen zur Verhütung
von Korruption und Regeln zur internationalen Zusammenarbeit. Es verpflichtet
die Mitgliedstaaten zur Bestrafung von verschiedenen Formen der Korruption. So
müssen sowohl die aktive und passive Bestechung nationaler Amtsträger wie auch
die aktive Bestechung fremder Amtsträger unter Strafe gestellt
werden.
Rückerstattung
illegaler Vermögenswerte
Ein zentrales Kapitel der
Konvention bildet die Rückerstattung illegaler Vermögenswerte. Zum ersten Mal
wird auf multilateraler Ebene der verbindliche Grundsatz aufgestellt, dass
unrechtmässig erworbene Vermögenswerte zurückerstattet werden müssen. Die
ersuchende Partei muss allerdings den Nachweis erbringen, dass ihr die
Vermögenswerte zum Zeitpunkt des Vergehens gehörten. Die Schweiz hat am
Grundsatz der Restitution von illegal erlangten Vermögenswerten massgeblich
mitgearbeitet, verfügt sie doch über eine breite Erfahrung und langjährige
Praxis in Sachen internationale Rechtshilfe und Rückerstattung von
Potentatengeldern.
Das Übereinkommen muss nach der
Unterzeichnung noch vom Parlament genehmigt werden. Die schweizerische
Gesetzgebung ist mit den Bestimmungen der UNO-Konvention bereits heute
kompatibel.
Weitere Auskünfte:
Ernst Gnägi, Bundesamt für Justiz,
Tel. 031 / 322 40 81