Bern,
19.11.2003. Die Schweiz hat im Fall Abacha bereits umfangreiche Rechtshilfeakten
übergeben und ist bereit, auch bezüglich der Rückgabe der gesperrten
Vermögenswerte mit Nigeria zusammenzuarbeiten. Dies hat Bundesrätin Ruth
Metzler-Arnold, Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), am
Mittwoch gegenüber der nigerianischen Finanzministerin betont.
Eine
nigerianische Delegation weilt derzeit in der Schweiz, um technische Abklärungen
bezüglich der Rückgabe von Abacha-Geldern zu treffen. Dabei wurde die
Delegationschefin, die Finanzministerin Ngozi Okonjo Iweala, auch von
Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold empfangen.
Sie
sei
sich bewusst, dass Nigeria eine rasche Rückgabe der gesperrten Vermögenswerte
erwarte, erklärte Bundesrätin Metzler-Arnold bei dem Treffen. Sie sicherte der
nigerianischen Delegation zu, dass die Schweizer Behörden diesem Fall eine hohe
Prioriät einräumten und wies auf die wirksame Gesetzgebung unseres Landes hin,
um gegen das Phänomen der Potentatengelder vorzugehen.
Die
EJPD-Vorsteherin wies zudem auf die rechtlichen Voraussetzungen für eine
Rückgabe hin: Gemäss Rechtshilfegesetz ist eine Rückgabe von Vermögenswerten
möglich auf der Grundlage eines rechtskräftigen Einziehungsentscheides des
ersuchenden Staates. Nur in Ausnahmefällen - wenn die gesperrten Vermögenswerte
offensichtlich kriminellen Ursprungs sind - ist eine Rückgabe ohne
Einziehungsentscheid des ersuchenden Staates möglich.
Bundesrätin
Metzler-Arnold führte ferner aus, dass die Vermögenswerte in Höhe von insgesamt
rund 640 Mio. USD im Rahmen eines noch hängigen Genfer Strafverfahrens
gesperrt worden sind und nur ein Teil davon (rund 82 Mio. USD) zugleich im
Rahmen des Rechtshilfeverfahrens gesperrt worden ist. Das hierfür zuständige
Bundesamt für Justiz wird demnach nicht alleine, sondern im Einvernehmen mit den
Genfer Strafverfolgungsbehörden über die Rückgabe entscheiden können.
Bundesrätin Metzler-Arnold erinnerte schliesslich daran, dass die Verfügung des
BJ beim Bundesgericht angefochten werden kann.
Die nigerianische Delegation
trifft sich am Donnerstag zu einem Informationsaustausch und zur Erörterung
technischer Fragen mit Vertretern des BJ und des Eidg. Departements für
auswärtige Angelegenheiten. Die Schweizer Delegation wird von BJ-Direktor
Heinrich Koller geleitet.
Weitere Auskünfte:
Folco Galli, Bundesamt für Justiz,
Tel. 079 / 214 48 81