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Keine Übernahme von Geschäftsrisiken durch den Bund


MEDIENMITTEILUNG

Keine Übernahme von Geschäftsrisiken durch den Bund

19. Nov 2003 (EFD) Die Verkäufer von Mineralölprodukten sollen das
Verlustrisiko bei Insolvenz eines Abnehmers weiterhin selber tragen. Der
Bundesrat ist nicht bereit, in solchen Fällen dem Verkäufer die
Mineralölsteuer zurückzuerstatten. Er beantragt deshalb, eine Motion von
Nationalrat Caspar Baader (SVP/BL) abzulehnen, mit welcher Baader verlangt
hatte, das Verlustrisiko sei dem Fiskus zu übertragen.

Konkret hatte Baader in seiner Motion gefordert, einem Verkäufer sei die
Mineralölsteuer zurückzuerstatten, wenn er nachweisen könne, dass er durch
die Zahlungsunfähigkeit eines Abnehmers einen Verlust erlitten habe.

Der Bundesrat begründet seine ablehnende Haltung einerseits damit, dass die
Steuerpflichtigen unter bestimmten Voraussetzungen bereits heute die
Möglichkeit haben, ein Gesuch um Erlass der Mineralölsteuer zu stellen.
Andererseits müsste der Bund auf Mineralölsteuern verzichten, welche die
Konsumenten bereits bezahlt hätten. Weiter schreibt der Bundesrat, es sei
nicht Aufgabe des Bundes, das Geschäftsrisiko von Firmen zu übernehmen.
Vielmehr hätten diese selber für entsprechende Sicherheiten hinsichtlich der
Solvenz ihrer Abnehmer zu sorgen. Zudem würden bei Annahme der Motion
Wettbewerbsverzerrungen entstehen.

Auskunft: Rolf Rawyler, Oberzolldirektion, Tel. 031 322 66 31

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