Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Radio Emme erhält grösseres Versorgungsgebiet

MEDIENMITTEILUNG

Radio Emme erhält grösseres Versorgungsgebiet

Der Bundesrat hat die Ausdehnung des Versorgungsgebietes von Radio Emme
bewilligt und die UKW-Weisungen entsprechend angepasst. Neu kann Radio Emme
sein Programm auch in Willisau sowie im Raum Münsingen über UKW verbreiten.

Radio Emme durfte bisher sein Programm im Emmental und im Entlebuch
verbreiten. Die beiden wichtigen Eingangstore, die Region Willisau im
Nordosten sowie die Gemeinden Münsingen und Kiesen im Westen blieben dem
Langnauer Veranstalter jedoch verwehrt. Mit der Ausdehnung des
Versorgungsgebietes kann Radio Emme neu auch die Pendler vom und zum
Kerngebiet mit seinem Programm bedienen.

Mit einem Potential von ca. 145'000 Personen bleibt Radio Emme weiterhin die
kleinste Privatradiostation der Region. Im Unterschied zu den umliegenden
Veranstaltern verfügt Radio Emme jedoch nicht über ein eigentliches Zentrum.
Es sendet in einem ländlichen, finanzschwachen Gebiet und hat wegen der
topografischen Lage hohe Senderkosten zu tragen. Die zusätzlich 50'000
möglichen Hörerinnen und Hörern dürften das weiterhin durch Gebührengelder
unterstützte Programm auch für den Werbemarkt attraktiver machen.

Streichungen in Schaffhausen und Solothurn

Im Weiteren hat der Bundesrat auf Gesuch von Radio Munot das
Versorgungsgebiet Schaffhausen wieder auf die ursprüngliche Ausdehnung
verkleinert. Radio Munot verzichtet damit auf die am 7. November 2001
zugesprochene, jedoch nie realisierte Gebietsausdehnung nach Winterthur,
insbesondere deshalb, weil mit dem grösseren Sendegebiet die Berechtigung
auf Gebührengelder weggefallen wäre und der Schaffhauser Veranstalter das
Programm ohne Unterstützung nicht finanzieren konnte.

Schliesslich hat der Bundesrat in der Agglomeration Solothurn einen
UKW-Programmplatz gestrichen. Die bisher in den Weisungen verankerte Region
wurde 1996 für ein nicht- oder schwachkommerzielles Radio ausgeschrieben.
Bis heute konnte jedoch mangels Interesse keine Konzession vergeben werden.

Die Weisungen des Bundesrates für die Sendernetzplanung bilden die Grundlage
für die Gestaltung der Schweizer Lokalradiolandschaft. So sind in den 1994
bzw. 1996 verabschiedeten Weisungen alle Regionen definiert, in denen
Radioprogramme über UKW verbreitet werden können. Die Weisungen sind bis
Ende 2004 gültig.

Bern, 12. November 2003

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:

René Wehrlin
Sachbearbeiter Abteilung Radio und Fernsehen, lokale und regionale Medien
Bundesamt für Kommunikation
Tel. +41 32 327 55 96
E-Mail: rene.wehrlin@bakom.admin.ch