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Bundesrat verabschiedet Botschaft über die Änderung des Gleichstellungsgesetzes (Schlichtungsverfahren für Bundespersonal)


 Bundesrat verabschiedet Botschaft über die Änderung des
Gleichstellungsgesetzes (Schlichtungsverfahren für Bundespersonal)

Um wirkungsvoll gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts von
Bundespersonal vorzugehen, hat der Bundesrat heute entschieden, eine
Schlichtungskommission einzusetzen.

Für privatrechtlich Angestellte verlangt das Gleichstellungsgesetz ein
Schlichtungs-verfahren. Die Hälfte der Kantone hat das Schlichtungsverfahren
auch auf öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse ausgedehnt.
Bundesangestellte dagegen haben die Möglichkeit, im Verlauf des
Beschwerdeverfahrens ein Fachgutachten zu verlangen.

Zuständig ist die Begutachtende Fachkommission Gleichstellungsgesetz. Die
Tatsache, dass zuerst ein Beschwerdeverfahren eingeleitet werden muss, bevor
man an die Fachkommission gelangen kann, stellt eine hohe formale und
psychologische Hürde dar.

Aus diesem Grund wird die begutachtende Kommission in eine
Schlichtungskommission umgewandelt. Die genauen Aufgaben und Zusammensetzung
der Schlichtungskommission werden in einer Verordnung geregelt.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Patricia Schulz, Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von
Frau und Mann: 031 322 68 43