Das Sekretariat der Weko eröffnet Vorabklärung im überobligatorischen
Das Sekretariat der Weko eröffnet Vorabklärung im überobligatorischen
Bereich der beruflichen Vorsorge
Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Weko) hat am 3. November
2003 eine Vorabklärung im überobligatorischen Bereich der beruflichen
Vorsorge eröffnet.
Mitte dieses Jahres kündigten die Winterthur Versicherung, die Zürich
Versicherung, die Genfer Versicherung und die Helvetia Patria einen
neuen Umwandlungssatz im Überobli- gatorium der beruflichen Vorsorge
an. Aufgrund der Tatsache, dass diese Umwandlungssätze identisch waren,
stellte sich die Frage, ob sich die Versicherungsgesellschaften
diesbezüglich abgesprochen hatten.
Erste Abklärungen des Sekretariates haben die Zuständigkeit der
Wettbewerbsbehörden bestätigt, die Existenz einer möglichen
unzulässigen Vereinbarung zu prüfen. Die Überprüfung der Angemessenheit
der Höhe von Umwandlungssätzen im überobligatorischen Bereich obliegt
hingegen dem BPV und ist somit nicht Gegenstand der Vorabklärung.
Die Vorabklärung soll zeigen, ob Anhaltspunkte für eine Abrede zwischen
den Sammelstiftungen bezüglich der Anpassung des Umwandlungssatzes
bestehen und ob eine solche allenfalls kartellrechtlich problematisch
ist.
Dr. Olivier Schaller
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