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Celestinastiftung: Bund geht keine Verpflichtung ein


MEDIENMITTEILUNG

Celestinastiftung: Bund geht keine Verpflichtung ein

29. Okt 2003 (EFD) Der Bundesrat verzichtet namens der Eidgenossenschaft auf
ein Grundstück im Tessin, das die Celestinastiftung ihr schenken wollte.
Denn die Annahme des Geschenks hätte die Verpflichtung zum Bau eines
europäischen Begegnungszentrums in Lugano mit sich gebracht.

1963 schenkte Celestina L'Orsa Zschokke dem Europarat ein Grundstück, das
auf einem Hügel südlich von Lugano liegt. Dort sollte ein europäisches
Begegnungszentrum entstehen. Zu diesem Zweck wurde die Celestina-Stiftung
ins Leben gerufen. Das Begegnungszentrum wurde bisher nicht gebaut. Der
ständige Vertreter der Schweiz beim Europarat hat die Schweizerische
Eidgenossenschaft angefragt, ob eine Annahme der Schenkung der
Celestinastiftung in Betracht gezogen werde. Im Falle einer Annahme der
Schenkung müsste die Schweizerische Eidgenossenschaft auf dem Grundstück ein
europäisches Begegnungszentrum bauen.

Der Bundesrat lehnt die Schenkung ab, hauptsächlich wegen der
Verschlechterung der Finanzlage des Bundes. Der Bau eines europäischen
Begegnungszentrums in Lugano ist nach Ansicht der Landesregierung weder
vordringlich noch wird ihm eine so hohe Priorität eingeräumt, dass sich
dadurch Mehrausgaben rechtfertigen liessen.

Auskunft: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 18

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