Totalrevision der Verordnung über das Überwachungsgeschwader
3003 Bern, 29. Oktober 2003
Medieninformation
Totalrevision der Verordnung über das Überwachungsgeschwader
Der Bundesrat hat die Totalrevision der Verordnung über das
Überwachungsgeschwader genehmigt. Sie tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.
Aufgrund der Armeereform (A XXI) müssen die rechtlichen Grundlagen der
Luftwaffe den neuen übergeordneten Rechtsgrundlagen sowie den neuen
Strukturen und Begriffen angepasst werden. Die revidierte Verordnung bietet
die gesetzliche Grundlage für das Überwachungsgeschwader. Sie nennt dessen
Hauptaufgaben und enthält die grundsätzlichen Regeln für die Organisation
dieser Berufsformation. Die materiellen Änderungen bestehen zur Hauptsache
in der Weglassung von Regelungen, die heute in der Bundespersonalverordnung
enthalten sind.
Die Inkraftsetzung der überarbeiteten Verordnung ist auf den 1. Januar 2004
geplant.
EIDG. DEPARTMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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