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Verordnung über die ausserdienstliche Tätigkeit der Truppe

3003 Bern, 29. Oktober 2003

Medieninformation

Verordnung über die ausserdienstliche Tätigkeit der Truppe

Der Bundesrat hat die Verordnung über die ausserdienstliche Tätigkeit der
Truppe (VATT) verabschiedet. Sie tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.

In der VATT werden die ausserdienstliche Kurs- und Wettkampftätigkeit der
Truppe, insbesondere die Sporttätigkeiten auf nationaler und internationaler
Ebene, geregelt.

Mit der Armee XXI wird der Armeemeisterschaftsrhythmus sowie die gesamte
Organisation der freiwilligen Militärsport- und Gebirgskurse geändert. Die
neuen Armeemeisterschaften ersetzen die Wettkämpfe der Grossen Verbände und
der Bundesämter. Des weiteren werden die Patrouille des Glaciers (PDG), das
Swiss Raid Commando (SRC), die Swiss Tank Challenge (STC) und die Swiss Air
Force Competition (SAFC) neu als internationale militärsportliche
Grossanlässe der Armee "anerkannt". Die Teilnahme an den freiwilligen
Militärsportkursen wird nicht mehr an die Ausbildungsdienstpflicht
angerechnet.

EIDG. DEPARTMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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