Krankenversicherung: Bundesrat legt dem Parlament die Prämienverbilligungs-Beiträge des Bundes 2004 bis 2007 vor
Medienmitteilung 28. Mai 2003
Krankenversicherung: Bundesrat legt dem Parlament die
Prämienverbilligungs-Beiträge des Bundes 2004 bis 2007 vor
Der Bundesrat hat seine Botschaft über die Bundesbeiträge für die
Prämienverbilligung in der Krankenversicherung für die nächste
Vierjahresperiode zu Handen des Parlaments verabschiedet. Die Bundesbeiträge
belaufen sich insgesamt auf maximal 9,6 Mia. Franken.
Der in der Botschaft des Bundesrates vorgeschlagene Bundesbeschluss legt die
maximalen Bundesbeiträge zur Prämienverbilligung auf der Basis des Betrags
von 2003 fest. Entsprechend einem geltenden Bundesbeschluss wurde eine
jährliche Steigerungsrate von 1,5% berücksichtigt. Es handelt sich um die
maximalen Beiträge, die den Kantonen zur Verfügung gestellt werden. Die
einzelnen Kantone haben die Kompetenz, den ihnen zustehenden Bundesbeitrag
um bis zu 50% zu kürzen. Entsprechend tiefer fällt dann auch ihr eigener
Pflichtbeitrag an die Prämienverbilligung aus. Seit Inkrafttreten des KVG
bewegt sich die jährliche Kürzungsrate jeweils zwischen rund 20 und 25%.
Jahr Maximalbeitrag Bund
entsprechender Maximalbeitrag Kantone
zusammen
2004
2349
1174.5
3523.5
2005
2384
1192
3576
2006
2420
1210
3630
2007
2456
1228
3684
TOTAL
9609
4804.5
14413.5
Angaben in Millionen Franken
Im Rahmen der laufenden parlamentarischen Beratung der 2. KVG-Revision wird
diskutiert, wer künftig Anspruch auf Prämienverbilligung haben soll. Da
diese Beratung noch nicht abgeschlossen ist, werden die Bundesbeiträge für
die nächste Vierjahresperiode noch gestützt auf das geltende Recht
festgelegt. Der vorliegende Bundesbeschluss muss vom Parlament in der
nächsten Herbstsession verabschiedet werden. Mit Inkrafttreten der 2.
KVG-Revision (vorgesehen 2005) kann der Bundesbeschluss gegebenenfalls
angepasst oder aufgehoben werden.
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Fritz Britt, Vizedirektor
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