Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Beginn der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister

MEDIENMITTEILUNG
Bern, 22. Januar 2003

Der Bundesrat hat heute das Vernehmlassungsverfahren zum Entwurf des
Bundesgesetzes über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer
amtlicher Personenregister eröffnet. Mit diesem Gesetzesentwurf sollen
Statistiken in Zukunft vermehrt auf der Grundlage von vorhandenen
Verwaltungsdaten erstellt werden, um die Befragten zu entlasten. Erreicht
werden soll dieses Ziel mit einer gesamtschweizerischen Harmonisierung der
amtlichen Personenregister. Dabei spielen die kommunalen und kantonalen
Einwohnerregister eine zentrale Rolle, weil sie die gesamte Wohnbevölkerung
der Schweiz erfassen. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 30. April
2003.

Die Nutzungsmöglichkeiten der kommunalen und kantonalen Register für die
Volkszählung und die Bevölkerungsstatistiken sind heute noch sehr
bescheiden. Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat sich in den vergangenen
Jahren eingehend mit der Weiterentwicklung der Erhebungsmethoden der
Volkszählung beschäftigt. Die Erfahrungen im Rahmen der Nutzung dieser
Register für die Volkszählung 2000 zeigten einen grossen
Harmonisierungsbedarf auf.

Auf Grund des föderalistischen Staatsaufbaus bestehen vielfältige kantonale
und sogar kommunale Regelungen für die Führung der Einwohnerregister. Daraus
resultieren eine ausserordentliche System- und Softwarevielfalt sowie
unterschiedliche Registerinhalte und Merkmalscodierungen. Damit die
Bundesstatistik einheitliche und vergleichbare Daten bereitstellen kann, ist
es jedoch unerlässlich, dass diese Register gesamtschweizerisch
vereinheitlicht werden.

Ein Gesetz zur Modernisierung der Statistik

Artikel 65 der neuen Bundesverfassung erlaubt es dem Bund, auf die Führung
von Registern Einfluss zu nehmen, um die Bevölkerung und die
Erhebungsstellen bei statistischen Erhebungen zu entlasten. Ziel der Vorlage
ist es, die Harmonisierung der Einwohnerregister in den Kantonen und
Gemeinden verbindlich zu regeln und diese Register wie auch die grossen
Personenregister des Bundes für die zukünftigen bevölkerungsstatistischen
Erhebungen und die auf das Jahr 2010 angestrebte Modernisierung der
Volkszählung vollumfänglich zu nutzen.

Das geplante Gesetz trägt den Prinzipien des Föderalismus Rechnung, d.h. die
Einwohnerregister verbleiben unter der Zuständigkeit der Kantone. Um jedoch
die Qualität der statistischen der Daten sicherzustellen, wird
vorgeschlagen, zwischen den Einwohnerregistern ein Meldewesen bei Zu- und
Wegzügen einzurichten. Zur Vereinfachung der Datengewinnung sieht der
Gesetzesentwurf zudem die Identifikation der Wohnungen und Haushalte in den
Einwohnerregistern vor. Erlaubt werden soll auch die Verknüpfung dieser
Informationen mit den Daten im Eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister
zu statistischen Zwecken. Das Vorhaben ist Teil des vom Bund zurzeit
vorangetriebenen Aufbaus des E-Government.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:

Werner Haug, Vizedirektor, Bundesamt für Statistik, Tel. 032 713 66 85