Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Die Schweiz im Europarat: Jahresbericht 2002

Bern, 17. Januar 2003

Pressemitteilung

Die Schweiz im Europarat: Jahresbericht 2002

Hauptthemen des Berichts für das Jahr 2002 sind die Menschenrechte und der
Kampf gegen den Terrorismus, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
sowie die Verabschiedung diverser Zusatzprotokolle.

Die Tätigkeiten des Europarates waren 2002 weiterhin bestimmt durch die
Auswirkungen der Anschläge vom 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten
von Amerika. Im Juli verabschiedete das Ministerkomitee die "Richtlinien
über die Menschenrechte und den Kampf gegen den Terrorismus", das erste
derartige internationale Rechtsdokument, an dessen Ausarbeitung die Schweiz
massgeblich beteiligt war. Diese Richtlinien rufen wesentliche Grundsätze in
Erinnerung wie etwa das Willkürverbot, die Gesetzmässigkeit
antiterroristischer Massnahmen, oder das absolute Folterverbot, welche im
Kampf gegen den Terrorismus beachtet werden müssen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist weiterhin überlastet. Die
Schweiz hat mit der Ausrichtung eines ausserordentlichen finanziellen
Beitrags in der Höhe von Fr. 250'000.- ein klares Zeichen gesetzt, dass die
Zustände umgehend verbessert werden müssen. Im Berichtszeitraum fällte der
Gerichtshof vier die Schweiz betreffende Urteile. In zwei Fällen stellte er
eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fest. Es
handelte sich dabei zum einen um das Recht einer Prozesspartei auf
Kenntnisnahme sämtlicher Stellungnahmen zu Handen des Gerichtes und zum
anderen um ein bundesgerichtliches Verfahren, welches zu lange gedauert
hatte.

Das Ministerkomitee verabschiedete mehrere Empfehlungen, die u.a. den Schutz
der Frauen gegen Gewaltanwendung, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
bei Natur- und anderen Katastrophen sowie den Zugriff auf öffentliche
Dokumente betreffen.

Ebenfalls vom Ministerkomitee verabschiedet wurden das Zusatzprotokoll zur
Menschenrechtskonvention und Biomedizin betreffend Organtransplantation, das
Protokoll Nr. 13 zur Europäischen Menschenrechtskonvention betreffend
Abschaffung der Todesstrafe unter allen Umständen sowie das Zusatzprotokoll
zur Dopingkonvention. Die Schweiz hat die beiden erstgenannten Konventionen
bereits unterzeichnet und war unter den drei er-sten Ländern, welche das
Protokoll Nr. 13 auch ratifiziert haben.

Die Schweiz beteiligte sich in allen Bereichen aktiv an den Arbeiten, sei es
im Ministerkomitee, in den Lenkungsausschüssen oder in den Expertengruppen.
Sie führte hierbei ver-schiedentlich den Vorsitz.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15. Januar 2003 den Jahresbericht
über die Tä-tigkeiten der Schweiz im Europarat 2002 genehmigt.

Für weitere Informationen:
Michel Coquoz, Politische Abteilung I, Sektion Europarat, 031 322 35 38

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN