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Ermittlung der Steuer-, Fiskal- und Staatsquoten


MEDIENMITTEILUNG

Ermittlung der Steuer-, Fiskal- und Staatsquoten

09. Dez 2002 (EFD) Ab 2003 gelten für die Erstellung der
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der Schweiz die gleichen Regeln wie in
der Europäischen Union. Als Ergebnis dieser Reform wird der Staatssektor
(die öffentlichen Verwaltungen) nun auch bei uns nach international
anerkannten Standards abgegrenzt werden. Es besteht demnach keine
Veranlassung, weitere Erhebungen durchzuführen, die anderen Kriterien
entsprechen, wie es Nationalrat Arthur Loepfe (CVP/AI) in einer Motion
verlangte hatte. Das Eidgenössische Finanzdepartement wird jedoch im Sinne
einer grösseren Transparenz ab 2003 jährlich eine ergänzende und
zusammenfassende Erhebung der obligatorischen fiskalischen und
nichtfiskalischen Abgaben in der Schweiz veröffentlichen, um damit den
interessierten Stellen zusätzliche Umgruppierungsmöglichkeiten zu bieten.

Die länderspezifischen Indikatoren wie Staats-, Steuer- und Fiskalquote
werden international berechnet, indem man sich auf die Daten der
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zum öffentlichen Sektor stützt. In
der Schweiz werden diese Daten im Zuge einer Revision den gemeinsamen
Standards von UNO, OECD, IWF und EU angepasst werden. Die Schweiz wird nur
noch eine einzige amtliche Staatsquote in die OECD-Statistiken einfliessen
lassen, die ab 2003 aus den Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung
zum öffentlichen Sektor abgeleitet wird.

Die Zahlen, die die Schweiz der OECD für deren Steuer- und
Fiskalquotenstatistik abliefert, entsprechen künftig der neusten Definition
der obligatorischen Abgaben an den Staat (Steuern und
Sozialversicherungsbeiträge). Die Krankenversicherungs- und die SUVA-Prämien
beispielsweise werden in Zukunft nicht mehr als Zwangsabgaben an den Staat
gelten. Dementsprechend wird die Fiskalquote der Schweiz um rund 4,5
Prozentpunkte sinken.

Der Bundesrat schlägt die Umwandlung der Motion in ein Postulat vor und
lässt in seiner heutigen Antwort auf dieses Postulat verlauten, dass das
Eidgenössische Finanzdepartement der Transparenz halber jedes Jahr eine
ergänzende Synthesestatistik über sämtliche obligatorischen fiskalischen und
nichtfiskalischen Abgaben in der Schweiz veröffentlichen wird. Den
interessierten Stellen will man damit zusätzlich zur offiziellen Statistik
Daten zur Verfügung stellen, die es ihnen erlauben, weitere Umgruppierungen
vorzunehmen. In dieser Sonderstatistik werden namentlich auch die
Krankenversicherungsprämien eingeschlossen sein.

Auskunft:
Pierre Chardonnens, Eidgenössische Finanzverwaltung, Tel.031 322 60 22

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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