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„Saucisse d'Ajoie“ im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 1.11.2002

„Saucisse d'Ajoie“ im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen

Als zweite schweizerische Fleischware wird die Bezeichnung „Saucisse
d'Ajoie“ vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ins Register der
geschützten geografischen Angaben (GGA) eingetragen. Gegen das am 30.
Juli 2002 öffentlich aufgelegte Gesuch um Eintragung sind innerhalb
der gesetzlichen Frist keine Einsprachen erhoben worden.

Die Bezeichnung “Saucisse d'Ajoie” wurde erstmals um 1920 verwendet:
Damals gab eine Gruppe von Metzgern aus der Ajoie der Hauswurst aus
ihrer Region diesen Namen, um sie von anderen ähnlichen Erzeugnissen
zu unterscheiden. “Saucisse d'Ajoie” bezeichnet eine geräucherte
Rohwurst mit abgebrochener Reifung. Sie wird aus Schweinefleisch und
Speck sowie aus höchstens 10 Prozent Rindfleisch hergestellt. Die
Beimischung von ganzem Kümmel, Pfeffer und Knoblauch verleiht dieser
Wurst ihren besonderen Geschmack. Die Wurstmasse wird in Schweinedarm
abgefüllt. Die “Saucisse d'Ajoie” ist in Verträgen über den Schutz von
Herkunftsangaben und anderen geographischen Bezeichnungen anerkannt,
welche die Schweiz mit Ländern wie Deutschland, Portugal und
Frankreich abgeschlossen hat.

Mit dem AOC/GGA-Register lassen sich die Gebietsnamen von
landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen (Wein ausgenommen), deren
Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft
bestimmt werden. Ist ein Name geschützt, darf er nur von den
Produzenten des entsprechend definierten geografischen Gebiets benutzt
werden, die sich an ein detailliertes Pflichtenheft halten.
Unabhängige und vom Bundesamt für Messwesen zugelassene
Kontrollstellen überwachen die Einhaltung des Pflichtenhefts.
Gegenwärtig prüft das Bundesamt für Landwirtschaft rund 20
Eintragungsgesuche.

Auskünfte:
Benoît Messerli, Hauptabteilung Produktion und Internationales, Tel.
031 322 25 78 
Frédéric Brand, Sektion Qualitäts- und Absatzförderung, Tel. 031 322 26 29