AVIG:
Abstimmung definitiv am 24. November 2002 - Referendum
gegen Arbeitslosenversicherungsgesetz zustande
gekommen
Das Referendum
gegen die Änderung des Bundesgesetzes vom 22. März 2002 über die obligatorische
Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung
(Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG) ist zustande gekommen. Von den insgesamt
67'398 Unterschriften, die das Referendumskomitee unter der Leitung des
Schweizerischen Gewerkschaftsbundes eingereicht hat, sind 66'700 gültig. Somit
gelangt die AVIG-Revision definitiv am 24. November 2002 (zusammen mit der
Initiative "gegen Asylrechtsmissbrauch") zur
Volksabstimmung.
Bern, 16. August
2002
Für
Rückfragen:
Bundeskanzlei,
Sektion Politische Rechte
Hans-Urs Wili,
Tel. 031 / 322 37 49