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Extremismus und Terrorismus sollen verstärkt bekämpft werden

Bundesrat nimmt Kenntnis von den geplanten Rechtsetzungsarbeiten im Bereich
innere Sicherheit

Bern, 27.02.2002. Rechtsextremismus, gewalttätiger Extremismus allgemein und
Terrorismus sollen in der Schweiz stärker bekämpft werden. Ausgehend vom
Bericht der "Arbeitsgruppe Rechtsextre-mismus" und der "Lage- und
Gefährdungsanalyse Schweiz nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001"
will das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)  die dafür
notwendigen gesetzlichen Grundlagen schaffen.

Der Bundesrat hat vom beabsichtigten Vorgehen des EJPD bei den
Recht-setzungsarbeiten im Bereich der inneren Sicherheit Kenntnis genommen.
Das EJPD beabsichtigt die Rechtsetzungsarbeiten thematisch in zwei Pakete
aufzuteilen, wobei das erste Paket kurzfristig, das zweite mittel-fristig
realisiert werden soll.

Zwei Rechtsetzungs-Pakete für die innere Sicherheit

Das erste Paket beinhaltet Rechtsetzungsarbeiten im Bereiche
Rassis-mus/Hooliganismus. Gemäss den Vorschlägen der "Arbeitsgruppe
Rechts-extremismus" stehen folgende Massnahmen zur Diskussion: "Kennzeichen
mit rassendiskriminierender Bedeutung" und die "rassendiskriminierenden
Vereinigungen" werden zu neuen Straftatbeständen. Im Bereich des BWIS
(Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit) soll die
Beschlagnahmung von rassendiskriminierendem oder zu Gewalt aufrufendem
Propagandamaterial geregelt werden. Ausserdem schlägt die Arbeitsgruppe vor,
Rechtsgrundlagen für eine Hooliganismusdatenbank zu schaffen.
Für dieses erste Paket soll dem Bundesrat bis Mitte 2003 eine Botschaft
vorgelegt werden.

Das zweite Paket umfasst Rechtsetzungsarbeiten in den Bereichen
Terro-rismus/Extremismus. Dabei geht es insbesondere um eine umfassende
Überprüfung und Revision des BWIS und der gesetzgeberischen Umset-zung der
Folgerungen aus der "Lage- und Gefährdungsanalyse Schweiz nach den
Terroranschlägen vom 11. Sep-tember 2001".

Für die Vorbereitung dieses Pakets setzt das EJPD eine Arbeitsgruppe ein.
Diese soll dem Bundesrat Mitte 2003 eine Vernehmlassungsvorlage und im
Verlauf des Jahres 2004 eine entsprechende Botschaft unterbreiten.

Auftrag des Bundesrates und des Parlaments

Zur Erinnerung: Der Bundesrat hat im März 2001 vom Bericht der
Arbeits-gruppe "Koordination und Umsetzung von Massnahmen im Bereich des
Rechtsextremismus" (AG REX) Kenntnis genommen. Er beauftragte darauf das
EJPD, die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen in den Gesamtkon-text anderer
Rechtsetzungsvorhaben im Bereich der inneren Sicherheit zu stellen und ihm
einen Vorschlag für das weitere Vorgehen zu unterbreiten.

Parallel dazu wurden nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001
mehrere parlamentarische Vorstösse eingereicht. Diese verlangen einer-seits
eine Verstärkung der Rolle von Staatsschutzorganen und Nachrich-tendiensten
sowie eine Anpassung der Mittel und Massnahmen und andererseits umfassende
Berichte über die Sicherheitslage.

Einzelne Gesetzesrevisionen (Revision des Strafgesetzbuches) sind auch schon
im Zusammenhang mit dem Beitritt zum "Internationalen Überein-kommen zur
Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge" und der Ratifi-zierung des
"Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Finan-zierung des
Terrorismus" eingeleitet worden.

Daneben gilt es, die im Rahmen des Projektes USIS (Überprüfung System innere
Sicherheit der Schweiz) diskutierten oder bereits beschlossenen Vorhaben zu
beachten, die den sicherheits- und kriminalpolizeilichen Bereich betreffen
(Polizeigesetz, Nationaler Polizei-Index).

Weitere Auskünfte:
Jürg Bühler, Bundesamt für Polizei, 031 322 36 07