Revision des Tierschutzgesetzes: Positives Echo in der Vernehmlassung
PRESSEMITTEILUNG / Bern, 14.6.2002
Revision des Tierschutzgesetzes:
Positives Echo in der
Vernehmlassung
Die Vernehmlassung zum Vorentwurf des revidierten Tierschutzgesetzes
erbrachte ein grundsätzlich positives Echo auf die meisten Vorschläge
des Bundesrates. Einzig der Antrag, das Schächtverbot zu lockern,
ergab fast durchgehend negative Stellungnahmen; das EVD hat am 13.
März 2002 bekanntgegeben, dass es diesen Vorschlag nicht weiter
verfolgen werde. Der Bun-desrat hat das EVD beauftragt, eine Botschaft
auszuarbeiten.
Insgesamt 218 Stellungnahmen setzen sich mit dem Vorentwurf des
revidierten Tierschutzgesetzes auseinander. Die grössten Gruppen
stellen die landwirtschaftlichen Organisationen und die
Tierschutzvereine.
Die Hauptziele der Revison, nämlich Massnahmen zur Verbesserung des
Vollzugs, stossen grundsätzlich auf positive Reaktionen. Die
Landwirtschaft legt Wert darauf, dass die vorgeschlagenen Massnahmen
(Information, Ausbildung, Einbezug Dritter in den Vollzug,
Zielvereinbarungen mit Kantonen) keine neuen wirtschaftlichen Lasten
für die Nutztierhalter bringen; die Tierschutzkreise wünschen eine
Erhöhung des Schutzniveaus der Tiere und einen Ausbau der
Verwaltungs-, Rekurs- und Sanktionsierungsmassnahmen
(Verbandsbeschwerderecht, Tieranwalt). Die Mehrzahl der Kantone
ihrerseits verlangt, dass ihre Kontrolltätigkeit mit Gebühren
abgegolten wird. Die Landwirtschaft verlangt nachdrücklich, dass die
Kontrollen, die gemäss Landwirtschafts-, Lebensmittel-, Tierseuchen-
und Tierschutzrecht angeordnet werden, besser koordiniert werden.
Die stufengerechte Gestaltung des Erlasses (Grundsätze ins Gesetz,
Details in die Verordnung) stösst in Tierschutzkreisen auf Misstrauen.
Diese fürchten eine Aushöhlung des heute Erreichten durch den
Verordnungsgeber, den Bundesrat.
Die vom Bundesrat zur Diskussion gestellte Lockerung des
Schächtverbots weckte ein heftiges und langanhaltendes negatives Echo
in den Medien des ganzen Landes. Sie wird auch von den Stellungnahmen
in der Vernehmlassung fast einhellig abgelehnt. Das EVD hat am 13.
März 2002 bekanntgegeben, dass es bei der Arbeit am Revisionsprojekt
diesen Vorschlag nicht weiterverfolgen werde.
Der Bundesrat hat das EVD beauftragt, ihm in der 2. Jahreshälfte einen
Botschaftsentwurf zum revidierten Tierschutzgesetz vorzulegen.
Auskünfte:
Lic.iur. Urs-Peter Müller, Rechtsdienst Bundesamt für Veterinärwesen
(BVET), 079 300 86 54
Dr.med.vet. Jacques Merminod, Bundesamt für
Veterinärwesen (BVET), 031 323 85 11
Robin Tickle, Chef
Kommunikationsdienst EVD, Tel. 031 322 20 25