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Gegen Engpässe auf Autobahnen und in Agglomerationen

MEDIENMITTEILUNG

Gegen Engpässe auf Autobahnen und in Agglomerationen

Die grossen Verkehrsprobleme in den Agglomerationen und auf der
Ost-West-Achse des Nationalstrassenetzes sollen mit einem gezielten
Ausbauprogramm entschärft werden. Dabei soll das Strassen- und
Schienenangebot eng auf einander abgestimmt werden. Der Bundesrat lehnt die
Avanti-Initiative ab und unterbreitet dem Parlament einen Gegenvorschlag.
Wird dieser angenommen, präsentiert der Bundesrat innert eines Jahres ein
entsprechendes Bauprogramm.

Die vom Bundesrat abgelehnte Volksinitiative "Avanti - für sichere und
leistungsfähige Autobahnen" verlangt unter anderem, dass die Bauarbeiten zur
Beseitigung der Engpässe auf den Strecken Genf-Lausanne, Bern-Zürich sowie
Erstfeld-Airolo (zweite Gotthard-Röhre) innert 10 Jahren in Angriff genommen
werden. Für die zweite Gotthard-Röhre soll eine  Ausnahme vom geltenden
Alpenschutzartikel gemacht werden.

Die Initiative greift nach Ansicht des Bundesrates berechtigte Anliegen auf.
Die Vorschläge sind allerdings zu undifferenziert und einseitig. Der
Bundesrat legt dem Parlament mit seiner Botschaft deshalb einen
Gegenvorschlag vor. Dessen Grundlage ist eine koordinierte Verkehrspolitik.
Das bedeutet einen gut abgestimmten Ausbau von Strassen- und Schienennetz in
jenen Bereichen, wo es am dringlichsten ist und die Investitionen den
grössten Nutzen bringen.

Agglomerationen und Ost-West-Achse prioritär

Der Gegenvorschlag besteht aus folgenden Elementen:

Erstens übernimmt der Bundesrat wörtlich die unbestrittenen Punkte der
Avanti-Initiative. Der Bund soll sich auf der Basis eines neuen
Verfassungsartikels für leistungsfähige Infrastrukturen einsetzen und
Engpässe beim Strassen- und Schienenverkehr beseitigen.

Zweitens hält er in einer Übergangsbestimmung fest, dass der Bundesrat
innert 12 Monaten nach Annahme des Gegenvorschlages ein Programm für die
Beseitigung von Engpässen auf dem Nationalstrassennetz und in den
Agglomerationen vorlegt.

Die hauptsächlichen Verkehrsprobleme sieht der Bundesrat auf Grund von
Verkehrsanalysen in den Agglomerationen Zürich, Basel, Lausanne, Genf, Bern,
Luzern, Lugano, Winterthur und   St. Gallen sowie auf gewissen Abschnitten
der Ost-West-Achse des Nationalstrassennetzes.

In den Ballungsgebieten  besteht Handlungsbedarf bei den Autobahnen sowie
bei der Infrastruktur für den öffentlichen und den Langsamverkehr. Der
Bundesrat will die kritischen Streckenabschnitte zusammen mit den Kantonen
überprüfen. Danach ist zu entscheiden, inwieweit die Probleme mit
Investitionen in die Schiene und/oder die Strasse gelöst werden sollen. So
kann der Bau einer Strasse dazu führen, dass sich die Stauprobleme an eine
andere Stelle verlagern. Das UVEK wird noch vor den Sommerferien mit den
betroffenen Kantonen zusammenkommen, um die gemeinsamen Planungsarbeiten in
die Wege zu leiten.

Beim Agglomerationsverkehr verstärkt der Bundesrat sein Engagement (siehe
Infoblatt). Die dafür notwendige Verfassungsgrundlage wurde im Rahmen des
neuen Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen (NFA) bereits dem
Parlament zugeleitet.

Im  Nationalstrassennetz sollen prioritär drei Abschnitte ausgebaut werden
(Härkingen-Wiggertal (A1), Luterbach-Oensingen (A1) und
Andelfingen-Schaffhausen-Nord (A4). Weil der Belag der Nationalstrasse
zwischen Härkingen und Wiggertal dringend saniert werden muss, wird der
Ausbau dieser Strecke vorgezogen und erfolgt gleichzeitig mit der Sanierung.

Zweite Röhre am Gotthard nicht vorrangig

Nicht in erster Priorität vorgesehen ist der Bau einer zweiten Tunnelröhre
am Gotthard. Die Staus beschränken sich dort weitgehend auf Spitzentage
während den Hauptreisezeiten, weshalb der Bundesrat die vorhandenen Mittel
sinnvoller einsetzen will. Die rasche Kapazitätserweiterung würde zudem zu
einer Verschärfung der Verkehrsprobleme auf den Zufahrtsstrecken im
Mittelland und in den Agglomerationen führen. Der Ausbau des
Gotthard-Strassentunnels würde überdies die Wirtschaftlichkeit der NEAT
beeinträchtigen und ein falsches Signal zur mehrfach vom Volk gutgeheissenen
Verlagerungspolitik setzen. Schliesslich widerspräche dieses Vorhaben dem
von Volk und Ständen angenommenen Alpenschutzartikel in der
Bundesverfassung.

Der Gegenvorschlag des Bundesrates sowie die Avanti-Initiative werden
voraussichtlich nach den Sommerferien im Parlament behandelt.

Bern, 15. Mai 2002

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Hugo Schittenhelm, Infochef UVEK 031 322 55 48