Zollansätze für Waren im Verkehr mit Mazedonien
PRESSEMITTEILUNG / Bern, 23.4.2002
Zollansätze für Waren im Verkehr mit Mazedonien
Der Bundespräsident hat die Zollansätze für Waren mazedonischen
Ursprungs, die sich aus dem Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und
Mazedonien sowie aus der dazugehörigen Vereinbarung zwischen der
Schweiz und Mazedonien über den Handel im Agrarbereich ergeben, auf
den 1. Mai 2002 in Kraft gesetzt. Mazedonische Industrieerzeugnisse
können ab diesem Datum zollfrei in die Schweiz eingeführt werden.
Gleichzeitig werden die auf bestimmten Agrarprodukten zugestandenen
Zollkonzessionen in Kraft gesetzt.
Auskünfte:
Heiko Bolick, seco, Internationaler Warenverkehr und Ursprungspolitik,
Tel. 031 / 322 22 37