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Situation und Engagement der Schweiz im Nahen Osten

 Bern, 10. April 2002

Pressemitteilung

Situation und Engagement der Schweiz im Nahen Osten

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die Situation im Nahen Osten
besprochen und bekräftigt die besondere Bedeutung, die er der humanitären
Politik der Schweiz angesichts der Gewalteskalation im Nahen Osten beimisst.
Er hat seine Absicht bekundet, mögliche Massnahmen zu bestimmen, die er in
Antwort auf die deutliche Zunahme der Verletzungen des humanitären
Völkerrechts im Rahmen dieses Konflikts, der inzwischen eine Bedrohung für
die internationale Sicherheit darstellt, treffen könnte.

Der Bundesrat hat beschlossen, das Eidgenössische Departement für auswärtige
Angelegenheiten (EDA) zu beauftragen, diplomatische Demarchen zu unternehmen
im Hinblick darauf, die EU, die USA, Russland und die UNO dazu zu bewegen,
das humanitäre Völkerrecht vermehrt in ihre Friedensbemühungen zu
integrieren. Die Parteien werden, je nach Notwendigkeiten auch via weitere
Partner, kontaktiert, um eine Verbesserung auf dem Gebiet der Respektierung
des humanitären Völkerrechts zu erreichen. In diesem Zusammenhang hält der
Bundesrat fest, dass die Einhaltung des humanitären Rechts eine unabdingbare
Voraussetzung für jegliche Entwicklung in Richtung eines gerechten und
dauerhaften Friedens in der Region darstellt.

Angesichts der Gefahr, die dieser bewaffnete Konflikt für die internationale
Sicherheit darstellt und im Sinn der Kohärenz mit seinen allgemeinen Zielen
der Förderung des humanitären Rechts und des Friedens hat der Bundesrat das
Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
(VBS) damit beauftragt, mögliche Mittel zur Einschränkung der militärischen
Zusammenarbeit mit Israel, namentlich bei der Planung der zukünftigen
Beschaffung von Armeematerial, zu prüfen. Die Schweiz führt in Anwendung des
Kriegsmaterialgesetzes kein Kriegsmaterial in die beiden am Konflikt
beteiligten Staaten aus.

Die derzeitige Situation im Nahen Osten verdringlicht zusätzlich die
Notwendigkeit, die Einhaltung des 1993 zwischen der EFTA und Israel
abgeschlossenen Freihandels-abkommens zu überwachen. Dies gilt insbesondere
für die Abkommensbestimmungen über die Ursprungsregeln für Produkte, die
ausserhalb der international anerkannten Grenzen von Israel hergestellt
werden. Das Eidgenössisches Volkswirtschafts-departement (EVD) wurde, in
Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD), beauftragt
zu prüfen, ob die Bestimmungen des Abkommens verletzt werden und daraus die
Konsequenzen zu ziehen.

In diesem Sinne wiederholt der Bundesrat seinen Aufruf an die
Konfliktparteien, das humanitäre Völkerrecht zu respektieren und
unverzüglich auf den Weg der politischen Lösung auf der Grundlage der zuvor
abgeschlossenen Friedensabkommen zurück-zukehren.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN