Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im zweiten Halbjahr 2001
PRESSEMITTEILUNG / bern, 19.3.2002
Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im
zweiten Halbjahr 2001
Im zweiten Halbjahr 2001 gingen etwas weniger neue Anfechtungen bei
den Schlichtungsbehörden für Mietangelegenheiten ein als im ersten
Halbjahr 2001, nämlich 14'286 gegenüber 15'969. Damit waren in der
Berichtsperiode insgesamt 22'167 Anfechtungen hängig, wovon 14'393
Fälle erledigt werden konnten.
Bei den erledigten Fällen kam in 6'277 Fällen (Vorsemester 7'475),
bzw. 43.61 %, eine Einigung zwischen den Parteien zustande. Es betraf
dies im einzelnen
Mietzinserhöhungen 1'365 (2‘187)
Mietzinssenkungen 319 (282)
Anfangsmietzins 203 (56)
Kündigungsschutz 1'726 (1‘823)
Mietzinshinterlegung 431 (466)
andere Gründe 2'233 (2‘661)
In 3'119 (3'009) Fällen, bzw. 21.67 %, konnte keine Einigung erzielt
werden.
Es betraf dies im einzelnen
Mietzinssenkungen 240 (98)
Mietzinserhöhungen 589 (763)
Anfangsmietzinse 51 (50)
andere Gründe 2'239 (2'098)
In 1'025 (1'129) Fällen, bzw. 7.12 %, haben die Schlichtungsbehörden
einen Entscheid getroffen. Es betraf dies im einzelnen
den Kündigungsschutz 723 (756)
und die Mietzinshinterlegung 302 (373)
3'972 (5'169) Anfechtungen, bzw. 27.60 %, wurden anderweitig erledigt.
Insbesondere
durch Rückzug oder Nichteintreten 3'181 (4‘084) oder
durch Schiedsgericht 155 (98)
7'774 (7'888) Fälle blieben am Ende der Berichtsperiode pendent.
Auskünfte:
Bundesamt für Wohnungswesen, Cipriano Alvarez, Leiter Bereich Recht,
Tel 032 / 654 91 30