Bundesrat ratifiziert die Tampere Konvention
Bern, 27. Februar 2002
Pressemitteilung
Bundesrat ratifiziert die Tampere Konvention
Der Bundesrat hat die Tampere Konvention über die Zurverfügungstellung von
Telekommunikationsmitteln für den Katastrophenschutz und die
Katastrophen-hilfeeinsätze genehmigt und ratifiziert.
Die Tampere Konvention hält die Vertragssstaaten und die international
tätigen humanitären Organisationen zur Interoperabilität und Koordination
der Telekommunikationsmittel an und erleichtert deren Einsatz in der
grenzüberschneidenden Katastrophenhilfe.
Sie fördert die zeitgerechte und effiziente Zurverfügungstellung von
Telekommunikationsmitteln, indem sie
- die üblichen rechtlichen Hürden bei grenzüberschneidenden Operationen
einschränkt
-d ie Geber von Telekommunikationsmitteln schützt
- und gleichzeitig die Interessen des Empfangstaates garantiert.
Die Schweiz hat von Anfang an die Schaffung dieser Konvention massgebend
unterstützt, da sie die internationale Zusammenarbeit in der
Katastrophenhilfe entscheidend erleichtert. So finanzierte sie für die
Ausarbeitung des Konventionsentwurfes einen Telekommunikationsspezialisten
im Büro der Vereinten Nationen für die Koordination humanitärer
Angelegenheiten in Genf (UN OCHA: Office for the Coordination of
Humanitarian Affairs).
Die Konvention wurde 1998 an einer Konferenz im finnischen Tampere
verabschiedet. An dieser Konferenz waren 76 Staaten vertreten, darunter auch
die Schweiz. Bisher wurde die Konvention von 51 Staaten unterzeichnet und
von 10 Staaten ratifiziert.
In Kraft tritt die Tampere Konvention erst nach der Ratifizierung durch
mindestens 30 Vertragsstaaten.
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN