Sirenen-Fernsteuerungsanlagen: Zusatzkredit
3003 Bern, 13. Februar 2002
Medieninformation
Sirenen-Fernsteuerungsanlagen: Zusatzkredit
Der Bundesrat hat einem Zusatzkredit von fünf Millionen Franken für die
raschere Realisierung der Sirenen-Fernsteuerungsanlagen (SFI 457) in den
Kantonen zugestimmt.
Die Sicherstellung der Alarmierung der Bevölkerung obliegt dem Bund. Die
verschiedenen Katastrophenereignisse der letzten Jahre sensibilisierten die
Kantone und Gemeinden bezüglich der Alarmierungssysteme. Die Sicherstellung
der Alarmierung hat dadurch an Bedeutung zugenommen. Die Kantone wollen ihre
Sirenen-Fernsteuerungsnetze (SFI 457) mit hoher Priorität realisieren. Dies
führt zu einem höheren Finanzbedarf des Bundes. Der mit dem Voranschlag 2001
bewilligte Verpflichtungskredit für die Beschaffung von Material für die
Alarmierung reicht nur bis Mitte 2002. Aus diesem Grund ist ein Zusatzkredit
von fünf Millionen Franken erforderlich.
EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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