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Genetische Überprüfung bei positivem BSE-Test

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 30.10.2001

Genetische Überprüfung bei positivem BSE-Test

In der Schweiz wurden in diesem Jahr bisher über 112.000
BSE-Schnelltests bei Rindern durchgeführt. Um bei dieser grossen Zahl
von Proben die Verwechslungsgefahr zu verringern, wird zukünftig bei
allen Tieren, die im BSE-Schnelltest positiv reagieren, eine
genetische Überprüfung durchgeführt. Hintergrund dieser Massnahme ist
ein Fall, bei dem die genetische Kontrolle einer positiven BSE-Probe
ergeben hat, dass es sich nicht um das ursprünglich bezeichnete Tier
gehandelt hat.
Seit 1999 läuft in der Schweiz ein gezieltes BSE-Überwachungsprogramm,
in dem alle verendeten oder wegen Gesundheitsproblemen getöteten und
alle krankgeschlachteten Kühe durch einen BSE-Schnelltest untersucht
werden. Ergänzt werden diese Untersuchungen durch Stichproben bei
normalgeschlachteten Kühen. Ziel der aktiven Überwachung ist es,
möglichst genaue Daten über den Stand von BSE in der Schweiz zu
erhalten und die Wirkung der getroffenen Bekämpfungsmassnahmen zu
überprüfen.
Zusätzlich wurden seit diesem Jahr eine grosse Menge Rinder auf
freiwilliger Basis im Rahmen der Normalschlachtung  mit dem
BSE-Schnelltest untersucht.
Bei dieser grossen Zahl von Untersuchungen besteht die Gefahr von
Verwechslungen vor allem bei der Probenahme und bei der Bezeichnung
der Proben im Schlachtbetrieb oder im Labor. Eine mögliche
Verwechslung kann aber für den betroffenen Landwirtschaftsbetrieb
einschneidende Konsequenzen haben. Künftig soll deshalb bei einem
positiven BSE-Befund im Rahmen des Untersuchungsprogramms und der
freiwilligen Untersuchungen eine genetische Identifizierung des Tieres
durchgeführt werden. Gleichzeitig wird im Rahmen der neu geschaffenen
BSE-Einheit des Bundes die Überwachung des gesamten
Untersuchungsprozesses verstärkt.

Hintergrund dieser Massnahme ist ein konkreter Fall, bei dem die
nachträgliche genetische Überprüfung ergeben hat, dass es sich nicht
um das ursprünglich bezeichnete Tier handelt. Umfangreiche Abklärungen
haben ergeben, dass die BSE-positive Hirnprobe mit grösster
Wahrscheinlichkeit dem nachfolgend geschlachteten Tier zuzuordnen ist.
Weitere Untersuchungen sind noch im Gange.

Auskünfte:
Dagmar Heim, Projektleiterin BSE, Tel. 031 324 99 93