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Übergangsregelung für Infostar

Bundesrat setzt Aenderung der Zivilstandsverordnung auf den 1. Januar 2002 in Kraft

Mit einer Aenderung der Zivilstandsverordnung hat der Bundesrat eine Übergangsregelung für die elektronische Führung der Personenstandsregister (Projekt Infostar) geschaffen. Die am 1. Januar 2002 in Kraft tretende Änderung ist die Rechtsgrundlage für die Fertigstellung und Einführung des neuen Systems.

Die formelle gesetzliche Grundlage hat das Parlament in der letzten Herbstsession verabschiedet. Die neuen Bestimmungen im Zivilgesetzbuch werden das geltende Recht nach der vollständigen Einführung des Systems Infostar ablösen.

Weiter sieht die Zivilstandsverordnung neu vor, dass eine Geschlechtsänderung zukünftig nicht mehr ausschliesslich im Familienregister, sondern auch im Geburtsregister vermerkt wird. Die meisten Staaten anerkennen Auszüge aus dem Familienregister nicht als Nachweis des aktuellen Personenstandes, sondern verlangen einen Auszug aus dem Geburtsregister. Infolge der erhöhten internationalen Mobilität der Bevölkerung haben Personen, die in der Schweiz geboren wurden und sich später einer Geschlechtsumwandlung unterzogen haben, ein schützenswertes Interesse, ihren aktuellen Personenstand mit einem Auszug aus dem schweizerischen Geburtsregister nachweisen zu können.

Schliesslich werden die bisher in der Delegationsverordnung festgelegten Kompetenzen des Eidgenössischen Amtes für das Zivilstandswesen im Bundesamt für Justiz neu in der Zivilstandsverordnung geregelt.

Bern, 24. Oktober 2001

Weitere Auskünfte:

Rolf Reinhard, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 53 48