Einigung der Parteien über das AOC-Pflichtenheft für Gruyère-Käse Die Bezeichnung «Gruyère» kann in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen (AOC) aufgenommen werden. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) wird das Dossier schlie
PRESSEMITTEILUNG / Bern, 7.7.2001
Einigung der Parteien über das AOC-Pflichtenheft für Gruyère-Käse
Die Bezeichnung «Gruyère» kann in das Register der geschützten
Ursprungsbezeichnungen (AOC) aufgenommen werden. Das Bundesamt für
Landwirtschaft (BLW) wird das Dossier schliessen.
Das Gesuch um Eintragung der Bezeichnung «Gruyère» als AOC wurde im
September 1999 öffentlich aufgelegt. Beim BLW gingen gegen dieses
Eintragungsgesuch 53 Einsprachen ein, wovon einige in der Folge wieder
zurückgezogen wurden. Die restlichen Parteien, die ihre Einsprache
aufrechterhielten, haben nun zu einer Einigung gefunden, so dass der
Eintragung der Bezeichnung Gruyère als AOC nichts mehr im Wege steht.
Erzielt werden konnte die Einigung dank des letzten
Pflichtenheftvorschlages, den das BLW am Anfang Juni 2001 allen
Parteien vorgestellt hatte. Die Einigung bringt keine Beeinträchtigung
der typischen Eigenschaften des Gruyère mit sich: Die wichtigsten
Punkte betreffen die Abgrenzung des geografischen Gebiets und die
Verwendung des Namens «Gruyère» für verarbeitete Erzeugnisse,
insbesondere für Schmelzkäse.
Das BLW hat den Parteien seinen Entscheid, die Einsprachen
abzuschreiben, heute eröffnet. Die Eintragung der Bezeichnung
«Gruyère» als GUB wird am 12. Juli 2001 im Schweizerischen
Handelsamtsblatt veröffentlicht.
Mit dem GUB/GGA-Register lassen sich die Gebietsnamen von
landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen, deren Qualität und
Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden.
Ist ein Name geschützt, darf er nur von den Produzenten des
entsprechend definierten geografischen Gebiets benutzt werden, die
sich an ein detailliertes Pflichtenheft halten.
Auskünfte:
Frédéric Brand, Sektion Qualitäts- und Absatzförderung, Natel 079 372
82 32