Ein zweiter Schweizer Käse erhält eine geschützte geographische Ursprungsbezeichnung (GUB): Nach «l'Etivaz» hat das Bundesamt für Landwirtschaft heute die Bezeichnung «Tête de Moine, fromage de Bellelay» in das GUB/GGA-Register eing
PRESSEMITTEILUNG / Bern, 7.5.2001
Ein zweiter Schweizer Käse
erhält eine geschützte geographische
Ursprungsbezeichnung (GUB):
Nach «l'Etivaz» hat das Bundesamt für
Landwirtschaft heute die Bezeichnung
«Tête de Moine, fromage de
Bellelay» in das GUB/GGA-Register eingetragen.
Das Eintragungsgesuch für «Tête de Moine, fromage de Bellelay» wurde
am 23. Januar 2001 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der gesetzlichen
Frist von drei Monaten sind keine Einsprachen eingegangen. Die
Bezeichnung «Tête de Moine, fromage de Bellelay» konnte somit in das
Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB) und der
geschützten geographischen Angaben (GGA) eingetragen werden.
Der Name «Tête de Moine» tauchte erstmals kurz nach der französischen
Revolution im Jura auf. Die Form des Käses und vor allem die
Tradition, ihm den abgeschnittenen Rindendeckel nach dem Essen wieder
aufzusetzen, erinnern an die Tonsur der Mönche des Klosters Bellelay,
auf die das Rezept und das Wissen zurückgehen. Das Produktionsgebiet
des Tête de Moine in den Kantonen Bern und Jura befindet sich
vollständig in der Bergzone der jurassischen Gebirgskette. Die dort
produzierte Milch muss binnen 24 Stunden verarbeitet werden. Die
Reifung des Käses auf Fichtenbrettern dauert mindestens drei Monate.
Der kleine zylinderförmige Käse kann geschabt werden, was seinen
Rinden- und Pilzgeruch zur Geltung bringt. Er eignet sich
ausgezeichnet als Dessertkäse, seine Rosetten sind denn auch fester
Bestandteil der traditionellen Schweizer Käseplatten.
Mit dem GUB/GGA-Register lassen sich die Gebietsnamen von
landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen (Wein ausgenommen), deren
Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft
bestimmt werden. Ist ein Name geschützt, darf er nur von den
Produzenten des entsprechend definierten geografischen Gebiets benutzt
werden, die sich an ein detailliertes Pflichtenheft halten.
Unabhängige und vom Bundesamt für Messwesen zugelassene
Kontrollstellen überwachen die Einhaltung des Pflichtenhefts.
Gegenwärtig prüft das Bundesamt für Landwirtschaft rund 30
Eintragungsgesuche.
Auskünfte:
Frédéric Brand, Sektion Qualitäts- und Absatzförderung, Tel. 031 322
26 29
Isabelle Pasche, Rechtsdienst, Tel. 031 322 25 39