Optimierte ausländer- und asylrechtliche Verfahren im Transitbereich des Flughafens Zürich-Kloten
Die vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement und der Direktion für Soziales und Sicherheit des Kantons Zürich eingesetzte Projektgruppe unterbreitet Vorschläge für wirksamere Verfahren für Personen, die am Flughafen Zürich-Kloten ein Asylgesuch stellen oder nicht über die zur Einreise erforderlichen Dokumente verfügen.
Die Projektgruppe wurde Ende 1999 von Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold, Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes, und Regierungsrätin Rita Fuhrer, Vorsteherin der Direktion für Soziales und Sicherheit des Kantons Zürich, eingesetzt. Der Auftrag bestand darin, Vorschläge zur Optimierung bzw. Neugestaltung der Verfahren und Abläufe im Ausländer- und Asylbereich am Flughafen Zürich zu erarbeiten. Hintergrund dieses Projektes war die stetig zunehmende Anzahl von Personen, die nicht über die für die Einreise in die Schweiz erforderlichen Papiere verfügen, sowie die Zunahme der Asylgesuche am Flughafen Zürich-Kloten. Dieser Umstand hat zu einer unbefriedigenden Situation geführt.
Immer häufiger sind die Einreisebehörden mit Personen ausländischer Herkunft konfrontiert, die nicht über die erforderlichen Einreisepapiere verfügen und deren Herkunftsland nicht mehr mit Bestimmtheit zu ergründen ist. Auch werden vermehrt Asylgesuche am Flughafen gestellt. Der öffentlichen Hand entstehen für Unterbringung und Betreuung dieser Personen massgebliche Kosten. Einem wirksamen Verfahren auf dem Flughafen und einer raschen Rückführung der nicht zur Einreise Berechtigten kommt deshalb eine entscheidende Bedeutung zu. Insbesondere sind Verfahren zu entwickeln, welche Rückschlüsse auf die Fluggesellschaften erlauben, mit der nicht einreiseberechtigte Personen angekommen sind, da diese zur Rückführung respektive Kostenübernahme verpflichtet sind.
Bauliche und rechtliche Massnahmen
Die Projektgruppe schlägt unter anderem folgende Massnahmen vor:
Der Bericht der Projektgruppe und deren Vorschläge wurde von Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold und Regierungsrätin Rita Fuhrer genehmigt. Die vorgeschlagenen Massnahmen werden von den zuständigen Bundesämtern und der Direktion für Soziales und Sicherheit des Kantons Zürich kontinuierlich umgesetzt. Das Controlling des Umsetzungsprozesses obliegt einem Ausschuss, bestehend aus Vertretern des Bundesamtes für Ausländerfragen (BFA), des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) sowie der Direktion für Soziales und Sicherheit des Kantons Zürich.
Bern/Zürich, 15. Dezember 2000
Der vollständige Bericht ist abrufbar unter "News":
www.asyl.admin.chWeitere Auskünfte:
Informationsdienst BFF:
Brigitte Hauser-Süess, Tel. 031 325 99 58
Dominique Boillat, 031 325 98 80
Informationsbeauftragte der Direktion für Soziales und Sicherheit des Kantons Zürich: Dr. Regine Sauter 01/259 21 29