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Gefährliche Hunde: Das BVET handelt

PRESSEMITTEILUNG / Bern, 22.11.2000

Gefährliche Hunde: Das BVET handelt

Verschiedene Unfälle mit Hunden, die sich in den letzten Monaten
ereigneten, haben gezeigt, dass vorbeugende staatliche Massnahmen zum
Schutz der Bevölkerung erforderlich sind. Am 6. Oktober hat deshalb
Nationalrat Heiner Studer in einer Interpellation vom Bundesrat neue
Regelungen für die Hundehaltung verlangt. Der Bundesrat hat den
Vorstoss gutgeheissen und dem EVD den Auftrag zu einer entsprechenden
Änderung des Tierseuchengesetzes erteilt.
Der Bund nimmt das Problem ernst und das Bundesamt für Veterinärwesen
ist in der Sache aktiv geworden. Der Personenschutz ist allerdings
Sache der Kantone. Das Bundesamt für Veterinärwesen hat deshalb nach
Rücksprache mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und
Polizeidirektoren eine Arbeitsgruppe eingesetzt, der Vertreter des
BVET, anderer Bundesämter und der Kantone angehören. Diese
Arbeitsgruppe bereitet zu Handen der Kantone einen Mustererlass für
die entsprechenden kantonalen Massnahmen vor. Zudem macht sie
Vorschläge für eine Änderung des Tierseuchengesetzes, die es
ermöglichen soll, Hunde besser zu kennzeichnen und zentral in einer
Datenbank zu registrieren. Dazu muss das Gesetz mit der Zielsetzung
des Personenschutzes ergänzt werden.

Die Botschaft für diese Gesetzesänderung soll bis spätestens Ende
April 2001 vorgelegt werden.
Bereits Ende August hatte das BVET in Zusammenarbeit mit der 1999
konstituierten ”Arbeitsgruppe Gefährliche Hunde (AGGH)” alle
beteiligten und interessierten Fach- und Verwaltungskreise zu einem
Hearing zusammengerufen. Mit diesem Hearing, an dem Hundezüchter,
Verhaltensforscher, Tierärzte, Hundeführer, Ärzte, Vertreter von
Bundesämtern und andere Interessierte teilnahmen, sollte eine
sachliche Grundlage für die weitere, auch politische Diskussion des
Themas geschaffen werden. Das Hearing hat zu einer Reihe von
Lösungsvorschlägen geführt.

Ein erster dieser Vorschläge ist schon umgesetzt: Seit dem 1. November
2000 betreibt das Bundesamt unter der Nummer 031 322 22 99 eine
Telefon-Hotline, an die sich die Öffentlichkeit, aber auch Behörden
bei Problemen mit aggressiven und gefährlichen Hunden wenden können.

Auskünfte:
Hans Wyss, Leiter Bereich Kommunikation. Tel.: 031 323 84 96