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Abkommen Schweiz-Italien über die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich

Abkommen Schweiz-Italien über die gegenseitige Anerkennung von
Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
Der Bundesrat hat das Abkommen zwischen der Schweiz und Italien über die
gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich
genehmigt. Das Abkommen fügt sich ein in die Reihe der von der Schweiz mit
Österreich (1993) und Deutschland (1994) sowie zwischen schweizerischen und
französischen Universitäten (1994) getroffenen Vereinbarungen.
Die gegenseitige Anerkennung von Studienleistungen und Studienabschlüssen im
Hochschulbereich ist eine wichtige Voraussetzung zur Förderung der
grenzüberschreitenden Mobilität der Studierenden. In der Erklärung von
Bologna vom Juli 1999 haben die europäischen Länder ihrem Willen zur
Schaffung eines europäischen Hochschulraums Ausdruck gegeben. Damit soll
künftig die Mobilität der Studierenden erleichtert werden. Vorerst muss
jedoch die Anerkennung der Gleichwertigkeiten noch durch bilaterale
zwischenstaatliche Abkommen gesichert werden.
Mit der Schaffung der Universität der italienischen Schweiz (USI) und der
Fachhochschule der italienischen Schweiz (SUPSI) haben die kulturellen und
wissenschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Italien einen
besonderen und neuen Stellenwert erhalten. Als einzige italienischsprachige
Universität unseres Landes erfüllt die USI eine Brückenfunktion in den
Beziehungen zwischen der Schweiz und Italien.
In der Absicht, den Studierenden beider Länder die Aufnahme oder die
Fortführung des Studiums im jeweils anderen Staate zu erleichtern, sind nun
die beiden Länder nach rund zweijährigen Verhandlungen zu einer Einigung
gekommen. In Aufbau und Inhalt entspricht das getroffene Abkommen in vielen
Teilen den mit Österreich und Deutschland geschlossenen Vereinbarungen. Auch
in den Verhandlungen mit Italien musste den Besonderheiten und Unterschieden
der Hochschulsysteme beider Länder Rechnung getragen werden. Haupthindernis
war die Frage der Fachhochschulen, die in der Schweiz Bestandteil des
Hochschulsystems sind. In Italien bestehen dagegen keine entsprechenden
Studiengänge oder Schulen. Die gefundene Lösung besteht darin, dass die
Inhaber eines schweizerischen Fachhochschuldiploms sich an den italienischen
Universitäten und Technischen Hochschulen zu denselben Bedingungen
immatrikulieren können, wie sie es an den Universitäten und Eidgenössischen
Technischen Hochschulen in der Schweiz tun könnten. Das mit diesem Abkommen
erzielte Ergebnis ist somit ein beträchtlicher Erfolg.
Eine besondere Möglichkeit der Zusammenarbeit besteht für die Universitäten
beider Länder mit der gemeinsamen Betreuung von Doktorarbeiten:
Schweizerische und italienische Universitäten können gegenseitig abgestimmte
Studiengänge errichten, deren Abschlusszeugnisse in beiden Ländern Geltung
haben. Eine vergleichbare Zusammenarbeit besteht bereits in dem zwischen
schweizerischen und französischen Universitäten gepflegten Programm der
"Cotutuelle de thèse".
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte:
Isabella Brunelli, Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, Sektion
Universitätswesen, Tel. 031 322 96 64