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Voraussichtlich 2,3 % mehr Lohn für Bundespersonal

PRESSEMITTEILUNG

Voraussichtlich 2,3 % mehr Lohn für Bundespersonal

Dem Personal der Bundesverwaltung sowie den Rentnerinnen und Rentnern
der Pensionskasse des Bundes (PKB) wird voraussichtlich ein
Teuerungsausgleich von 1,0 Prozent gewährt. Zusätzlich soll das aktive
Bundespersonal eine einmalige Lohnzulage von 1,0 Prozent erhalten. Die
Kürzung des Ortszuschlags wird aufgehoben. Diese Lohnmassnahmen wurden
heute morgen zwischen den Sozialpartnern des Bundes ausgehandelt. Dabei
mussten die Personalverbände von ihren ursprünglich höheren Forderungen
abweichen. Vorbehalten bleiben die Zustimmung des Parlaments zum Budget
2002 und der Bundesratsentscheid vom 7. Dezember 2001.

Mit dem Verhandlungsergebnis, die Löhne des Bundespersonals um generell
1,0 Prozent anzuheben, wird die auf Ende 2001 aufgelaufene Teuerung
ausgeglichen. Als Kompensation für erlittene Lohneinbussen des
Bundespersonals sind weitere Lohnmassnahmen vorgesehen: Im März 2002
soll den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine einmalige Lohnzulage
ausbezahlt werden. Sie beläuft sich auf 1,0 Prozent des Jahresgehaltes
und ist unversichert. Ausserdem wird die Kürzung des Ortszuschlages von
gegenwärtig 381 Franken wieder aufgehoben. Das entspricht weiteren 0,3
Prozenten der Lohnsumme. Diese je nach Arbeitsort variierende
Lohnkomponente wurde 1997 gekürzt. Das Verhandlungsresultat orientiert
sich an der gegenwärtigen Situation in der Wirtschaft und auf dem
Arbeitsmarkt.

Das Personal des ETH-Bereichs ist von diesen Verhandlungsresultaten
ausgenommen. Der ETH-Rat beschliesst die Lohnmassnahmen für sein
Personal im Rahmen der mit dem Bundesrat vereinbarten Kompetenzen
erstmals selber.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Markus Heuberger, Eidg. Personalamt, Tel. 031 322 62 52
Thomas Schmutz, Eidg. Personalamt, Tel. 031 324 95 42

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im "Hot Spot" auf unserer Website: www.efd.admin.ch.

3.12.2001