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Bundesgesetz über die Stauanlagen: Vernehmlassungsbericht verabschiedet

MEDIENMITTEILUNG

Bundesgesetz über die Stauanlagen: Vernehmlassungsbericht verabschiedet

Der Bundesrat hat vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens über einen
Entwurf eines Bundesgesetzes über die Stauanlagen Kenntnis genommen und
beschlossen, den Bericht der Presse, den angehörten Kreisen sowie auf
Verlangen weiteren Interessierten abzugeben. Er hat das UVEK beauftragt, den
Entwurf unter Berücksichtigung der Forderungen aus der Vernehmlasung zu
überarbeiten und im Rahmen der geplanten Neukonzeption der
Sicherheitsaufsicht des Bundes erneut in eine Vernehmlassung zu geben.

Am 7. Oktober 1999 wurde der Entwurf eines Stauanlagengesetzes in die
Vernehmlassung gegeben, der vor allem eine Verschärfung der Haftplicht für
Stauanlageninhaber zum Gegenstand hatte. Der Auftrag, die Haftpflicht für
Stauanlageninhaber analog der Kernenergiehaftpflicht auszugestalten, geht
auf eine Motion zurück, welche die eidgenössischen Räte im Jahre 1993
überwiesen haben. Die Vernehmlassung dauerte bis Ende März 2000.

Die eingereichten Stellungnahmen fielen kontrovers aus. Die Bestimmungen
über die Sicherheit der Stauanlagen blieben weitgehend unbestritten; sie
entsprechen allerdings schon geltendem Recht (Stauanlagenverordnung, SR
721.102). Eine deutliche Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer hielt die
Vorlage trotz verändertem Umfeld für notwendig und sprach sich grundsätzlich
auch für eine Verschärfung der Haftung aus. Die Einführung einer
obligatorischen Deckung bzw. Versicherungspflicht analog dem
Kernenergiehaftpflichtgesetz (KHG) wurde aber mehrheitlich abgelehnt.
Verneint wurde zudem die Dringlichkeit der Vorlage, weil die bisherige
Sicherheitsbilanz der Stauanlagen sehr gut sei und zuerst die Auswirkungen
der Strommarktliberalisierung bekannt sein müssten, bevor man den Inhabern
von Stauanlagen durch ein Versicherungsobligatorium zusätzliche Kosten
auferlege. Klar abgelehnt wurde weiter die Haftung der Inhaber für Schäden,
die durch ausserordentliche Naturvorgänge, kriegerische Ereignisse oder
grobes Verschulden einer Drittperson verursacht werden. Diese Risiken seien
von den Stauanlageninhabern gar nicht beeinflussbar und die dafür
vorgesehene Bundesversicherung zu teuer.

Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, die Vorlage zu überarbeiten und den
Entwurf im Rahmen einer geplanten Neukonzeption der Sicherheitsaufsicht des
Bundes erneut in eine Vernehmlassung zu geben. Der Entwurf soll sich dabei
auf die weitgehend unbestrittenen Punkte (Sicherheitsvorschriften,
Einführung der scharfen Kausalhaftung) beschränken. Die Einführung
weitergehender Haftungsbestimmungen soll dagegen erst im Rahmen der
anstehenden Totalrevision des Haftpflichtrechts diskutiert werden.

Bern, 1. November 2000

UVEK    Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst

Auskünfte: Bundesamt für Wasser und Geologie, Hans Widmer, 032 328 87 60

Beilagen: Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahren