Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bundesrat hält am Grundsatz der drei Sportlektionen pro Woche fest

3003 Bern, 25. September 2000

Medieninformation

Bundesrat hält am Grundsatz der drei Sportlektionen pro Woche fest

Der Bundesrat hat einer Teilrevision der Verordnung über die Förderung von
Turnen und Sport zugestimmt. Sie tritt am 1. November 2000 in Kraft. Der
Grundsatz des Dreistunden-Turnobligatoriums bleibt weiterhin bestehen.

Mit dem neuen Artikel 1 der Verordnung über die Förderung von Turnen und
Sport hält der Bundesrat aus gesundheitspolitischen Überlegungen am
Grundsatz des Dreistunden-Turnobligatoriums fest. Wöchentlich müssen an
Schulen durchschnittlich drei Lektionen Sportunterricht angeboten werden. In
begründeten Fällen können zusätzliche Schulsportangebote wie Skilager,
Sporttage usw. bis höchstens zur Hälfte als ordentliche Unterrichtszeit
angerechnet werden.

Der Bund ist seit 1972 ermächtigt, den Turn- und Sportunterricht an Volks-,
Mittel- und Berufsschulen zu regeln. Das Dreistunden-Obligatorium war in
letzter Zeit von einzelnen Kantonen, insbesondere aus Kostengründen, in
Frage gestellt worden. Mit der neuen flexibleren Regelung hat der Bund
diesen Anliegen Rechnung getragen und eine für alle Seiten tragbare Lösung
formuliert.

     EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
     BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
     Information