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Krankenversicherung: Der Bundesrat genehmigt fünf weitere gesamtschweizerische Tarifverträge

Medienmitteilung      18. September 2000

Krankenversicherung: Der Bundesrat genehmigt fünf weitere
gesamtschweizerische Tarifverträge

Der Bundesrat hat fünf weitere gesamtschweizerische Tarifverträge genehmigt.
Vier Vereinbarungen wurden zwischen dem Konkordat der Schweizerischen
Krankenversicherer (KSK) und den Berufsorganisationen der Ergotherapeutinnen
und -therapeuten, der Logopädinnen und Logopäden, der Chiropraktorinnen und
 -praktoren sowie - speziell für die Stillberatung - der Krankenschwestern
und Krankenpfleger abgeschlossen. Der fünfte Tarifvertrag, den das KSK mit
der Schweizerischen Rettungsflugwacht (REGA) abgeschlossen hat, betrifft die
Abgeltung von Leistungen für die Rettung und den Transport per Helikopter.

Gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) müssen
gesamtschweizerisch geltende Tarifverträge dem Bundesrat zur Genehmigung
unterbreitet werden. Im Fall von Einzelleistungstarifen muss der Bundesrat
die Tarifstruktur (Anzahl Taxpunkte pro Leistung) genehmigen. Die vom
Bundesrat genehmigte einheitliche Tarifstruktur kommt bei allen
Tarifverträgen, die einen Einzelleistungstarif vorsehen, zur Anwendung.

Ergotherapie und Stillberatung: Einigung auf einheitliche Tarifstruktur und
Taxpunktwert
Der ErgotherapeutInnen-Verband Schweiz (EVS), das Schweizerische Rote Kreuz
(SRK) und das KSK haben einen Tarifvertrag abgeschlossen, der sich auf
Leistungen bezieht, die auf ärztliche Anordnung hin von selbständig tätigen
Ergotherapeutinnen und -therapeuten oder von Organisationen der Ergotherapie
erbracht werden. Was die Abgeltung der Stillberatung betrifft, hat das KSK
einen Tarifvertrag mit dem Schweizer Berufsverband der Krankenschwestern und
Krankenpfleger (SBK) geschlossen. Diese beiden Verträge sehen nicht  bloss
eine einheitliche Tarifstruktur vor, sondern enthalten ebenfalls eine
gesonderte Vereinbarung über einen gesamtschweizerisch gültigen
Taxpunktwert.

Chiropraktorinnen und -praktoren, Logopädinnen und Logopäden: Einigung auf
einheitliche Tarifstruktur
Der Tarifvertrag zwischen dem KSK, den UVG-Versicherern, der
Invalidenversicherung (IV), der Militärversicherung (MV) und der
Schweizerischen Chiropraktoren Gesellschaft sieht eine einheitliche
Tarifstruktur für die Leistungen der Chiropraktorinnen und -praktoren vor.
Der Vertrag gilt für die soziale Krankenversicherung, die obligatorische
Unfallversicherung, die IV und die MV.
Das KSK und die Konferenz der Schweizerischen Berufsverbände der
Logopädinnen und Logopäden (K/SBL) haben eine Vereinbarung unterzeichnet,
die sich auf die Tarif-struktur von Leistungen bezieht, welche von
Logopädinnen und Logopäden erbracht wird. In beiden Fällen muss der
Taxpunktwert auf kantonaler Ebene verhandelt und von den Kantonsregierungen
genehmigt werden.

Abgeltung der Leistungen für die Rettung und den Transport per Helikopter
Die von der REGA und dem KSK abgeschlossene Tarifvereinbarung regelt, im
Rahmen der sozialen Krankenversicherung, die Abgeltung der für die Rettung
und den Transport per Helikopter erbrachten Leistungen. Dieser Vertrag
beinhaltet nicht einen Einzelleistungstarif, sondern eine Kombination
zwischen einem Zeittarif und einem Pauschaltarif. Da es sich nicht um eine
einheitliche Tarifstruktur nach Gesetz handelt, musste der Bundesrat einzig
den Tarifvertrag und dessen Anhänge genehmigen.

      EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:     Tel. 031 322 91 49
      Sandra Schneider, Sektionschefin
      Hauptabteilung Kranken- und
      Unfallversicherung
      Bundesamt für Sozialversicherung

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