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Jährliche Abrechnung der Mehrwertsteuer

PRESSEMITTEILUNG

Jährliche Abrechnung der Mehrwertsteuer

Der Bundesrat sieht vor, in einem zweistufigen Vorgehen für Kleine und
Mittlere Unternehmen (KMU) die einjährige Abrechnungsperiode für die
Mehrwertsteuer einzuführen. Eine jährliche Abrechnung der Mehrwertsteuer
für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von beispielsweise bis zu zwei
Millionen Franken sei eine Massnahme, welche den KMU eine bedeutende und
ernsthafte Erleichterung zu bringen vermöge, schreibt die
Landesregierung in ihrer Stellungnahme zu einer Motion von Ruedi
Lustenberger (CVP/LU). Sie hat an ihrer heutigen Sitzung jedoch
beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

Lustenberger hatte beanstandet, dass die geltende vierteljährliche
Abrechnungsperiode für manche KMU zu einem unnötigen administrativen
Aufwand führe. Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu einer gewissen
Höhe - beispielsweise zwei Millionen Franken - sollten darum zwischen
einer vierteljährlichen und einer jährlichen Abrechnungsperiode wählen
dürfen. Dabei seien vierteljährliche Akontozahlungen auf Grund der
Vorjahreszahlen der Unternehmung vorzusehen.

In seiner Stellungnahme schreibt der Bundesrat, die Einführung der
jährlichen Abrechnungsperiode für Unternehmen bis zu einer bestimmten
Umsatzgrenze bilde ein gewichtiges Mittel, um den KMU zu möglichst
günstigen Geschäftsbedingungen zu verhelfen. Er sehe allerdings ein
zweistufiges Vorgehen vor: Zunächst sollen diejenigen Steuerpflichtigen
die Möglichkeit der jährlichen Abrechnungsperiode haben, die mit
Saldosteuersätzen abrechnen. (Für sie gilt nach der heutigen Regelung
eine halbjährliche Abrechnungsperiode.) In einem zweiten Schritt soll
den übrigen Steuerpflichtigen, die vierteljährlich abrechnen, die
jährliche Abrechnungsperiode gewährt werden.

Da dem Bundesrat bereits mehrere Revisionswünsche betreffend das am 1.
Januar 2001 in Kraft tretende Mehrwertsteuergesetz vorliegen,
beabsichtigt er , all die Änderungsbegehren gleichzeitig zu behandeln.
Zudem macht er darauf aufmerksam, dass die heute bei der Eidg.
Steuerverwaltung vorhandenen Mittel der elektronischen Datenverarbeitung
nicht genügen, um die Umstellung auf die jährliche Abrechnungsperiode zu
bewältigen. Die erforderlichen Umstellungsinvestitionen würden einige
Zeit in Anspruch nehmen. Der Bundesrat schlägt darum vor, die Motion in
ein Postulat umzuwandeln.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, 031 325 77 40

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25.9.2000