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Villiger: Energieabgabe ökonomisch vertretbar, ökologisch erwünscht

PRESSEMITTEILUNG

Villiger: Energieabgabe ökonomisch vertretbar, ökologisch erwünscht

Nach dem Ablaufen der derzeitigen Bundesfinanzordnung Ende 2006 will der
Bundesrat die Verfassungsgrundlage der zwei Säulen direkte Bundessteuer
und Mehrwertsteuer möglichst unbefristet weiter führen. Gleichzeitig
möchte er mit der steuerquotenneutralen Energiebesteuerung eine dritte
Säule schaffen. Man dürfe davon ausgehen, dass mit solchen Abgaben der
Energieverbrauch langfristig gesenkt werden könne, ohne dass
gesamtwirtschaftlich gravierende negative Nebenwirkungen erzeugt
würden.  Dies sagte Bundesrat Kaspar Villiger am Montag Abend an der
Jahresversammlung der cemsuisse in Bern.

Vor den Vertretern der Schweizerischen Zementindustrie erinnerte
Bundesrat Villiger daran, dass die Energiebesteuerung
steuerquotenneutral ausgestaltet werden soll. Konkret bedeute dies, dass
die Erträge der Energiebesteuerung durch Senkungen bei den
Lohnnebenkosten kompensiert werden sollen. Man dürfe mit hoher
Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass mit solchen Steuern der
Energieverbrauch langfristig gesenkt werden könne. Bei den
gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen sei das Bild weniger eindeutig,
wobei vieles dafür spreche, dass die Auswirkungen gering seien. Daher
sei eine solche Energieabgabe ökologisch erwünscht und ökonomisch
vertrerbar. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass bestimmte Branchen
ins Ausland abwandern. „Deshalb sind Sonderregelungen für
energieintensive Branchen unbestritten, obwohl sie vom Gesichtspunkt der
Rechtsgleichheit aus problematisch sind. Sie müssen aber aus
übergeordneten wirtschaftlichen Gründen akzeptiert werden“, sagte
Villiger.

Weil der Bundesrat gemäss seinem Finanzleitbild die Steuerquote zuerst
stabilisieren und längerfristig senken wolle, verfolge er mit der
Energiebesteuerung keine fiskalischen Zielsetzungen. Die Zielsetzung sei
ausschliesslich ökologisch, betonte Villiger weiter.

Villiger begründete die Ablehnung der inzwischen zurückgezogenen
Energieumweltinitiative und der Solarinitiative durch Bundesrat und
Parlament. Zu beiden Volksbegehren habe das Parlament Gegenvorschläge
erarbeitet in der Form der Grundnorm und der sogenannten Förderabgabe,
welche der Bundesrat unterstützt.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Die Rede im Wortlaut findet sich ab 19.30 Uhr unter:
http://www.efd.admin.ch/dok/referate/index.htm

19.6.2000